Polnische Firma scheitert mit Klage zu Einstellung von Kartellverfahren gegen Gazprom

Gazprom - Bild: Albert Alien/CC BY 2.0
Gazprom - Bild: Albert Alien/CC BY 2.0

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klage eines polnischen Gazprom-Konkurrenten zur Einstellung der Kartelluntersuchung gegen den staatlichen russischen Energiekonzern abgelehnt. Der Beschluss, mit dem die EU-Kommission im Jahr 2018 Gazprom bestimmte Verpflichtungen auferlegt hatte, sei nicht mit den beklagten Rechtsfehlern behaftet, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Die polnische Firma PGNiG hatte aber Erfolg mit ihrer Klage gegen die Abweisung einer Beschwerde gegen Gazprom bei der Kommission. (Az. T-616/18 und T-399/19)

Die EU-Kommission hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen Gazprom und befürchtete, dass der Konzern in acht mitteleuropäischen Staaten die Gasmärkte abschotte. Darum begann sie eine Untersuchung. 2018 beendete sie das Verfahren gegen die Zusage einiger Verpflichtungen, unter anderem darf Gazprom demnach den grenzüberschreitenden Weiterverkauf von Gas nicht mehr einschränken.

PGNiG beschwerte sich im März 2017, noch während des laufenden Kartellverfahrens, über angeblich missbräuchliche Marktpraktiken von Gazprom. In ihrer Abweisung dieser Beschwerde habe die Kommission einen Beurteilungsfehler begangen, erklärte das Gericht. Sie habe nicht alle Umstände berücksichtigt. Darum wurde der entsprechende Beschluss für nichtig erklärt.

Die Klage gegen den anderen Beschluss, mit dem die Kommission die von Gazprom vorgelegten Verpflichtungszusagen billigte und die Untersuchung abschloss, wurde dagegen abgewiesen. PGNiG hielt die darin festgelegten Verpflichtungen für unzureichend und war darum vor Gericht gezogen.

Aktuell steht Gazprom vor allem wegen des Ukraine-Konflikts und gestiegener Energiepreise im Fokus. Die Kommission warnte Anfang der Woche, dass Gas nicht „als Waffe“ eingesetzt werden dürfe. Außerdem beklagte sie, dass Russland trotz gestiegener Erdgas-Nachfrage die Liefermengen nicht erhöhe. Darum ging es vor dem EU-Gericht aber nicht.

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