Zwölf Euro Mindestlohn zum 1. Oktober

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Seit Anfang dieses Jahres gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,82 Euro, zum Juli folgt die nächste bereits geplante Erhöhung auf 10,45 Euro. Nach den Plänen der Bundesregierung soll der gesetzliche Mindestlohn außerdem in einem einzigen weiteren Schritt zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro Stunde steigen. Die Ampel-Koalition hatte dieses Ziel im Koalitionsvertrag verankert, nun beschloss das Kabinett das nötige Gesetz.

Damit umgeht die Regierung die ständige unabhängige Mindestlohnkommission, die aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Wissenschaft zusammengesetzt ist. Sie berät alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns und empfiehlt eine entsprechende Anpassung. Die Empfehlungen dieser Mindestlohnkommission werden von der Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt. Die Kommission kommt nun erst nach dem einmaligen Schritt im Oktober wieder zum Zug.

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit sieben Jahren. Er startete im Januar 2015 mit 8,50 Euro brutto pro Stunde. Die Starthöhe ist im Mindestlohngesetz festgelegt, über die darauf folgenden Erhöhungsschritte beriet regelmäßig die Mindestlohnkommission.

Laut Gesetz ist es Aufgabe der Mindestlohnkommission, eine „Gesamtabwägung“ vorzunehmen. Die festgelegte Höhe soll „zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen sowie Beschäftigung nicht gefährden“. Die Kommission orientiert sich dabei „nachlaufend an der Tarifentwicklung“.

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