Bundesrat dringt auf härteres Vorgehen gegen Steuerstraftaten

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Der Bundesrat unternimmt einen weiteren Anlauf, um härter gegen Steuerstraftaten vorzugehen. Die Länderkammer beschloss am Freitag einen Gesetzentwurf, der höhere Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung vorsieht. Auch sollen die Ermittler für solche Fälle weitergehende Befugnisse erhalten. Ein weiterer Gesetzentwurf des Bundesrats zielt darauf ab, den Informationsaustausch zwischen Finanzämtern und Börsen zu verbessern, um Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkennen zu können.

Beide Gesetzentwürfe hatte die Länderkammer bereits vor der Bundestagswahl 2021 in den Bundestag eingebracht. Das neu gewählte Parlament übernimmt jedoch gemäß dem sogenannten Diskontinuitätsprinzip keine Initiativen aus der vorherigen Legislaturperiode. Daher beschloss der Bundesrat die Entwürfe am Freitag ein weiteres Mal.

Darin wird kritisiert, dass der „besondere Unrechtsgehalt“ der bandenmäßigen Steuerhinterziehung im derzeitigen Recht nicht ausreichend abgebildet werde. Eine erhöhte Strafe drohe aktuell nur, wenn es um Umsatz- oder Verbrauchssteuern geht – zum Beispiel bei organisiertem Zigarettenschmuggel oder Umsatzsteuerkarussellen.

Künftig soll die Regelung nach dem Willen des Bundesrats für alle Steuerarten gelten. Gleichzeitig könnten dann auch in all diesen Fällen erweiterte Ermittlungsmethoden genutzt werden, zum Beispiel die Telefonüberwachung.

Bei der Forderung nach vereinfachten Datenaustausch verwies die Länderkammer auf die Erfahrungen aus dem Cum-Ex-Skandal. Nach derzeitiger Rechtslage dürften Börsenorgane und Börsenaufsicht Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichen Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient. Für normale Betriebs- und Steuerprüfungen gelte das nicht. Handelsstrategien, die wie das Cum-Ex-Modell nur der Steuervermeidung dienen, könnten damit zu lange unentdeckt bleiben.

Beide Gesetzentwürfe werden nun der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Stellungnahme verfasst und dann beide Dokumente dem Bundestag vorlegt.

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