Bundesregierung setzt Arbeitsgruppe für Kindergrundsicherung ein

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Die Bundesregierung beginnt mit den Vorarbeiten für die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung. Es sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die am Dienstag zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkomme, teilte das Bundesfamilienministerium am Montag mit. Insgesamt sind demnach sechs Ressorts in dem Gremium vertreten: neben dem Familienministerium auch die Ministerien für Finanzen, Justiz, Arbeit, Bildung und Wohnen.

„Zum Auftakttreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der sechs Bundesministerien wird der Fokus auch auf den hohen Stellenwert der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen gerichtet“, erklärte das Familienministerium. „Ziel der ersten ressortübergreifenden Sitzung ist eine gemeinsame Auftakterklärung.“ Bis Ende 2023 solle das Gremium ein Konzept für die geplante neue Leistung erarbeiten.

„Für die Kindergrundsicherung wird ein Teil der 150 familienpolitischen Leistungen gebündelt, die heute noch in unterschiedlichen Ministerien beheimatet sind“, erläuterte Ministerin Anne Spiegel (Grüne) das Vorgehen. „Das ist ein komplexes Vorhaben.“ Mit der Arbeitsgruppe werde ein Instrument geschaffen, „dass es uns ermöglicht, dieses ambitionierte Vorhaben gemeinsam in der Ampelkoalition umzusetzen“. Das Familienministerium werde zudem Verbände und Zivilgesellschaft einbeziehen.

Laut Koalitionsvertrag sollen in der Kindergrundsicherung Leistungen wie Kindergeld, Hartz IV und Kinderzuschlag zusammengefasst werden. Die Kindergrundsicherung soll demnach „aus zwei Komponenten bestehen: Einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendlichen gleich hoch ist, und einem vom Elterneinkommen abhängigen, gestaffelten Zusatzbetrag.“

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