Haftbefehle wegen russischer Kriegsverbrechen in Georgien 2008 beantragt

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) - Bild: OSeveno, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) - Bild: OSeveno, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Haftbefehle gegen drei Personen beantragt, denen Kriegsverbrechen während des Konflikts zwischen Russland und Georgien in Südossetien 2008 vorgeworfen werden. „Mein Antrag auf Erlass dieser Haftbefehle konzentriert sich speziell auf die rechtswidrige Inhaftierung, Misshandlung, Geiselnahme und anschließende rechtswidrige Vertreibung ethnischer georgischer Zivilisten im Zusammenhang mit der Besetzung durch die Russische Föderation“, erklärte IStGH-Chefankläger Karim Khan am Donnerstag.

Der Mitteilung zufolge handelt es sich bei den Beschuldigten um Michail Majramowitsch Mindsajew, den damaligen Innenminister der abtrünnigen Region, Gamlet Guchmasow, den Leiter der Haftanstalt des Ministeriums, und David Georgijewitsch Sanakojew, den damaligen „Ombudsmann“ der Region. Die Richter in Den Haag müssen nun über die Genehmigung der Haftbefehle entscheiden.

Der Gerichtshof hatte bereits 2016 eine Untersuchung zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen während des kurzen Kriegs zwischen Russland und Georgien um die abtrünnige Provinz 2008 eingeleitet. Es handelte sich um die erste derartige Untersuchung zu einem Konflikt außerhalb Afrikas sowie die erste zu einem Krieg unter russischer Beteiligung. Bei den Kämpfen im August 2008 waren mehr als 700 Menschen getötet und Zehntausende ethnische Georgier vertrieben worden.

„Fast unmittelbar nachdem die georgischen Streitkräfte aus Südossetien vertrieben worden waren, begannen russische und – in erster Linie – südossetische Streitkräfte damit, georgische Zivilisten gefangen zu nehmen“, erklärte Khan. Dabei handelte es sich demnach „vor allem um ältere und kranke Menschen, die nicht in der Lage oder nicht willens waren, ihre Häuser zu verlassen und vor den Kämpfen zu fliehen“. Er habe Beweise, „dass viele dieser Menschen unrechtmäßig unter unhygienischen und unsicheren Bedingungen eingesperrt, beleidigt, geschlagen, gefoltert und gedemütigt wurden“.

Moskau erkennt den IStGH allerdings nicht an, eine Auslieferung der Beschuldigten ist deshalb unwahrscheinlich. Der IStGH ermittelt auch zu möglichen Kriegsverbrechen im laufenden Angriffskrieg Russlands in der Ukraine.

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