Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen beschlossen. Justizminister Marco Buschmann (FDP) bezeichnete es als „unhaltbaren Zustand“, dass Ärztinnen und Ärzte bislang eine Strafverfolgung befürchten müssen, wenn sie Informationen über die Methode des Schwangerschaftsabbruchs zu Verfügung stellen. Verurteilungen von Medizinern seit 1990 sollen durch die Reform auch rückwirkend aufgehoben werden. Sie muss noch von Bundestag und Bundesrat gebilligt werden.
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch ist seit langem umstritten. Eine von der großen Koalition in der vorangegangenen Legislaturperiode beschlossene Reform hatte es den Ärzten zwar ermöglicht, über die Tatsache zu informieren, dass sie den Abbruch vornehmen – nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden.
„Das passt nicht in unsere Zeit“, erklärte Buschmann zu der geplanten Abschaffung des Werbeverbots. Sachliche Information von Medizinerinnen und Medizinern zu Abtreibungen dürfe nicht länger strafbar sein.
„Was längst überfällig war, wird endlich Realität“, erklärte Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) zu der Kabinettsentscheidung. Damit stärke die Bundesregierung „das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig“. Jede Frau müsse sich „online direkt bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sachlich informieren können, welche Methoden zum Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden und auch welche Fristen und Regelungen zu beachten sind.“
Kritik kam von der Union: „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist falsch, unethisch und muss durch den Gesetzgeber verboten bleiben“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz (CSU). „Der Beschluss der Ampel ist verfassungsrechtlich fragwürdig und ideologisch getrieben.“
Die Abschaffung des Paragrafen 219a öffne „die Tür zur Abschaffung“ des allgemeinen Abtreibungsverbots nach Paragraf 218, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch. Ihre Fraktion spreche sich „entschieden gegen alle Bestrebungen aus, Abtreibungen zu bewerben, zu bagatellisieren und staatlicherseits zu fördern“.
Die Bundesregierung will im Zuge der Reform auch bereits wegen des Werbeverbots erfolgte Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten seit dem 3. Oktober 1990 aufheben. Es handele sich nach Überzeugung der Bundesregierung nicht um einen strafwürdiges Verhalten, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums. Der „Makel“ eines strafrechtlichen Urteils solle deshalb durch eine Rehabilitierungsregelung beseitigt werden.
Linken-Chefin Susanne Hennig-Wellsow begrüßte die geplante Abschaffung des Werbeverbots. Dennoch habe die Ampel-Koalition „die entscheidende Frage vertagt“, erklärte sie. „Denn nicht nur der §219a muss gestrichen werden, sondern auch der §218. Wir fordern, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.“
Eine konkrete Aufhebung der grundsätzlichen Strafbarkeit der Abtreibung nach Paragraf 218 plant die Bundesregierung bisher nicht. Hierbei gehe es um „eine kontroverse gesellschaftliche Debatte“, sagte der Sprecher des Justizministeriums. Er verwies dabei auf den Koalitionsvertrag, in dem ein Prüfauftrag durch eine Kommission vorgesehen sei, inwiefern „eine Regelung dieser Thematik außerhalb des Strafgesetzbuches zweckmäßig ist“.
Frauenministerin Spiegel kündigte an, die Bundesregierung werde eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einsetzen. Sie solle versuchen, die damit verbundenen komplexen Fragen zu klären.