Für Lobbyisten gelten seit Dienstag neue Transparenzregeln: Interessenvertreterinnen und -vertretern von Unternehmen, Verbänden, Organisationen und Vereinen drohen von nun an Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie nicht im neuen Lobbyregister des Bundestags und der Bundesregierung registriert sind. Das neue Register verzeichnete bis Dienstagmittag mehr als 2430 Einträge: Demnach sind mehr als 8350 Menschen unmittelbar als Lobbyisten gegenüber der Bundesregierung oder dem Deutschen Bundestag tätig.
Die Lobbys – Einzelpersonen und Organisationen – verfügen einer Auswertung des „Spiegel“ zufolge über ein jährliches Lobby-Budget von mehr als 550 Millionen Euro. In vielen Fällen verweigerten Lobbyisten jedoch Auskünfte. So lehnten mehr als 120 Registrierte Informationen zur Höhe ihrer Ausgaben ab, viele davon ohne Angabe von Gründen.
Das öffentliche Lobbyisten-Register gibt es seit Anfang des Jahres. Zum 1. März wurde es scharf geschaltet – das heißt, bei Verstößen gegen die Vorschriften werden nun Bußgelder fällig.
Neben Kontaktdaten und Auftraggebern müssen die Lobbyvertreter auch angeben, welcher finanzielle Aufwand für die jeweilige Interessenvertretung betrieben wird. Die Einträge sollen einen ersten Überblick geben, wer mit welchen Mitteln Einfluss auf die Politik nehmen möchte und wie vielfältig die Interessenvertretung in Deutschland ist. Zu finden ist das Lobby-Register unter www.lobbyregister.bundestag.de.
Vertreter von Wirtschafts- und Transparenzverbänden begrüßten die Scharfstellung des Registers, mahnten aber noch schärfere Regelungen an. Der Vorsitzende von Transparency International Deutschland, Hartmut Bäumer, erklärte, das Register spiegele „die letztendliche Wirkung der Lobbyarbeit nicht wider“. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, müsse das Lobbyregister jetzt „zügig durch einen legislativen beziehungsweise exekutiven Fußabdruck ergänzt werden“. Diese Regelung soll genau dokumentieren, welche Einflussnahme auf Gesetzgebungsvorhaben es bis zum Vorliegen einer Kabinettsvorlage gab.
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie, Wolfgang Große Entrup, forderte, die bislang geltenden Ausnahmen der Registerregelung zu streichen – beispielsweise für Kommunale Spitzenverbände oder Kirchen. „Die Ausnahmen schmälern die Aussagekraft des Registers, widersprechen dem Gesetzesziel und führen zu einem ungleichen Wettbewerb in der Interessenvertretung“, kritisierte er. „Insgesamt brauchen wir gleiche Spielregeln für alle Lobbyisten.“