Private Aufnahme von Kriegsflüchtlingen: Den eigenen Wohnraum prüfen und die Privatsphäre achten

Flüchtlinge aus der Ukraine - Bild: Philipp Spalek/Caritas Germany
Flüchtlinge aus der Ukraine - Bild: Philipp Spalek/Caritas Germany

Täglich werden es mehr Flüchtlinge, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen – und die Hilfsbreitschaft ist groß. Viele Menschen hierzulande überlegen nun, ob sie Ankömmlinge aus den Kriegsgebieten bei sich aufnehmen sollen. Dabei ist einiges zu beachten.

Was ist vor einer möglichen Aufnahme von Kriegsflüchtlingen zu bedenken?

Jeder, der über eine Aufnahme von Flüchtlingen nachdenkt, sollte sich über seine Beweggründe im Klaren sein. „Mitunter werden mit einer Aufnahme auch unrealistische Erwartungen wie ein familiärer Anschluss oder freundschaftliche Beziehungen verbunden“, warnt etwa der Caritasverband. Zudem solle jeder prüfen, inwieweit die eigenen Räumlichkeiten für eine Unterbringung geeignet sind.

Besonders passend sind nach Einschätzung der Caritas abgetrennte Räume wie etwa eine Einliegerwohnung. „Wenn Sie Menschen in Ihrer eigenen Wohnung aufnehmen wollen, stellt das gewisse Herausforderungen an die Räumlichkeiten und an das Zusammenleben.“

Zudem sollte die Privatsphäre der Neuankömmlinge berücksichtigt werden. Insbesondere mit Blick auf etwaige Kriegserlebnisse muss akzeptiert werden, wenn sich jemand zurückziehen will.

Wie sieht es mit der Möglichkeit zur Verständigung aus?

Klar werden sollte sich jeder über die Möglichkeiten zur Verständigung mit seinen potenziellen Gästen. Oft mangelt es auf beiden Seiten an Fremdsprachkenntnissen – das muss aber kein Hinderungsgrund sein. Gerade für den Anfang können auch Übersetzungsapps hilfreich sein.

Unter welchen Voraussetzungen können sich Kriegsflüchtlinge in Deutschland aufhalten?

Grundsätzlich dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer auch ohne Visum in Deutschland einreisen und sich frei bewegen – und dabei auch privat angebotenen Wohnraum nutzen. Sie können sich bei der Ausländerbehörde der Stadt oder des Landkreises anmelden. Sie werden dann registriert und erhalten auf Antrag nach einiger Zeit eine Aufenthaltserlaubnis. Sie erhalten auch Zugang zur Krankenversicherung.

Mit welcher Aufenthaltsdauer der Kriegsflüchtlinge muss gerechnet werden?

Zwar gibt es Hoffnungen, dass der Krieg so bald wie möglich beendet wird. Doch bis die Menschen aus der Ukraine wieder in ihre Heimat zurückkehren können, kann es dauern. Durch den vorübergehenden Schutz dürfen sie zunächst ein Jahr bleiben, dies kann aber auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

Haben die Kriegsflüchtlinge Anspruch auf finanzielle Unterstützung?

Die Ankömmlinge aus der Ukraine erhalten in Deutschland vorübergehenden Schutz als Kriegsflüchtlinge und haben damit grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Das ist etwas weniger als die Hartz-IV-Sätze.

Können Wohnmöglichkeiten online angeboten werden?

Ja, das Bundesinnenministerium kooperiert mit den Plattformen Airbnb und #Unterkunft-Ukraine. Dabei werden die Personalien der Anbieter aufgenommen. Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, die über diese Plattform vermitteln, erfassen genau, wer wohin geht.

Kann für die Unterkunft Miete verlangt werden?

Ja. Wer Kriegsflüchtlingen ein Zimmer oder eine Wohnung zur Verfügung stellt, kann dafür Miete verlangen. Denn mit den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind grundsätzlich auch Zahlungen für die Unterkunft verbunden. Dabei gelten aber in der Regel Vorgaben, wie groß die Wohnung pro Person höchstens sein darf und wie viel sie kosten darf.

Nach Angaben der Organisation „Pro Asyl“ verfahren manche Kommunen so, dass die Kriegsflüchtlinge mit den Vermietern einen Vertrag abschließen und die Behörden dann den Aufgenommenen das Geld dafür bezahlen.

Müssen Mieter die Vermieter um Erlaubnis fragen?

Mieter können Besucher etwa sechs bis acht Wochen beherbergen, ohne den Vermieter um Erlaubnis fragen zu müssen. Danach sollte der Vermieter auf jeden Fall informiert werden, um Ärger zu vermeiden. Der Mieter hat aber grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Erlaubnis zur Aufnahme von Mitbewohnern zu bekommen. Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes reichen auch humanitäre Interessen der Mieters aus. Dies ist aber noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Dürfen die Kriegsflüchtlinge in Deutschland arbeiten?

Ja. Sie erhalten für die Zeit ihres Aufenthalts eine Arbeitserlaubnis. Finden sie Arbeit, müssen sie von ihrem Einkommen grundsätzlich auch ihre Miete bestreiten.

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