Haftstrafe für notorische Holocaustleugnerin Haverbeck in Berlin gefordert

Justiz
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Im Berufungsprozess gegen die notorische Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck vor dem Berliner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft ein Jahr und vier Monate Haft für die 93-jährige Angeklagte gefordert. Haverbeck habe sich der Volksverhetzung schuldig gemacht, hieß es am Freitag im Plädoyer der Behörde. Von der geforderten Gesamtstrafe sollten aus juristischen Gründen vier Monate als schon vollstreckt gewertet werden.

In dem Prozess werden die Berufungen gegen zwei Urteile aus den Jahren 2017 und 2020 verhandelt. Die inzwischen 93-Jährige wurde beide Male wegen Volksverhetzung verurteilt, legte dagegen jedoch Berufung ein. Beide Verfahren wurden am Landgericht zu einem Berufungsprozess zusammengeführt. Der Staatsanwalt beantragte nun, beide Berufungen zu verwerfen. Eine neue Beweisaufnahme habe ergeben, dass sich die in den beiden Urteilen festgestellten Tatbestände der Volksverhetzung so ereignet hätten.

Die erste Verurteilung war erfolgt, weil Haverbeck 2016 auf einer öffentlichen Veranstaltung in einer Berliner Gaststätte mehrfach den Holocaust geleugnet haben soll. Dafür verhängte das Amtsgericht Tiergarten 2017 eine sechsmonatige Haftstrafe. 2018 soll Haverbeck zudem in einem im Internet veröffentlichten Interview den Holocaust erneut geleugnet haben. Deswegen verurteilte sie das Amtsgericht Tiergarten im Jahr 2020 zu einem Jahr Haft.

In dem Mitte März begonnen Prozess wurden unter anderem mehrere Zeugen gehört sowie Videos gezeigt, welche die beiden Sachverhalte, für die Havebeck verurteilt wurde, zeigten. Haverbeck war auch andernorts in Deutschland bereits verurteilt worden und saß zwischen 2018 und 2020 zweieinhalb Jahre lang in Bielefeld in Haft. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde abgewiesen.

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