Prozess gegen mutmaßliches Mitglied von gambischer Todesschwadron begonnen

Justiz (über cozmo news)
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Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Celle hat am Montag ein Prozess gegen ein mutmaßliches früheres Mitglied einer Todesschwadron des gambischen Militärs begonnen. In dem Staatsschutzverfahren wirft die Bundesanwaltschaft dem heute 46-Jährigen aus dem westafrikanischen Land Mord, versuchten Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Er soll der Anklage zufolge als Fahrer der Einheit zwischen 2003 und 2006 an drei Mordanschlägen teilgenommen haben.

Bei einem der Getöteten handelte es sich um einen Korrespondenten der Nachrichtenagentur AFP. Ein anderes Opfer, ein Rechtsanwalt, überlebte schwer verletzt. Der Angeklagte wurde im März vergangenen Jahres in Hannover festgenommen, wo er lebte. Die als „Patrol Team“ oder „Junglers“ bezeichnete Militäreinheit wurde nach Angaben der Bundesanwaltschaft vom früheren gambischen Diktator Yahya Jammeh für illegale Tötungen eingesetzt. Jammeh regierte 22 Jahre lang bis 2017, in dieser Zeit gab es schwerste Menschenrechtsverletzungen.

Der Angeklagte äußerte sich zum Prozessauftakt nicht selbst, sein Verteidiger stellte aber eine mögliche Aussage zu einem späteren Zeitpunkt in Aussicht. Für den Prozess sind bereits Termine bis Anfang kommenden Jahres geplant. Vor allem für die Vernehmung von Zeugen wird Zeit benötigt. Die Anklage stützt sich insbesondere auf frühere Interviews, die der Beschuldigte gambischen Medien gab.

Als Nebenkläger nimmt an dem Prozess auch der Sohn des ermordeten Journalisten Deyda Hydara, Baba Hydara, teil. Er erhoffe sich von dem Prozess eine Signalwirkung, sagte Hydara am Montag in Celle. Deutschland übernehme mit dem Verfahren Verantwortung für sein Heimatland Gambia, das dies derzeit nicht tue. Der Prozess sende die Botschaft aus, dass Straflosigkeit nicht weiterbestehen könne.

Nach Gerichtsangaben handelt es sich um den weltweit ersten Prozess gegen mutmaßliche frühere Mitglieder von ehemaligen Sondereinheiten gambischer Streitkräfte, der im Ausland verhandelt wird. Grundlage ist das sogenannte Weltrechtsprinzip. Bestimmte Taten, darunter Verbrechen gegen die Menschlichkeit, werden in Deutschland auf dessen Basis auch dann verfolgt, wenn weder Deutsche beteiligt waren noch sonstige Verbindungen zur Bundesrepublik bestanden.

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