Welche Maßnahmen für die Energiewende im Osterpaket stecken

Windkraft
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Die „drastische Beschleunigung“ des Erneuerbaren-Ausbaus hat die Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag zur „gemeinsamen Mission“ erklärt. Mit dem sogenannten Osterpaket will die Bundesregierung „Hürden und Hemmnisse“ aus dem Weg räumen und die Energiewende voranbringen. Was in dem Osterpaket steckt:

Was ist das „Osterpaket“?

Mit einem Umfang von rund 600 Seiten handele es sich wohl um „das größte energiepolitische Gesamtpaket der letzten zwei Jahrzehnte“, sagt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Mit dem Paket werden zahlreiche Gesetze und Vorschriften angepasst, der Ausbau der erneuerbaren Energien „zu Wasser, zu Land und auf dem Dach“ soll damit „umfassend beschleunigt“ werden.

Für das Maßnahmenpaket gebe es „eine doppelte Dringlichkeit“, erklärt Habeck weiter. Zum einen verschärfe sich die Klimakrise immer weiter, zudem zeige der Einmarsch Russlands in der Ukraine, dass der Ausbau der Erneuerbaren vorangetrieben werden müsse.

Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen. Im Jahr 2035 soll dann nahezu der gesamte Strom aus erneuerbaren Quellen gewonnen werden. Laut Umweltbundesamt war der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch zuletzt von 45,2 Prozent im Jahr 2020 auf 41,1 Prozent gefallen.

Wie sollen diese Ziele erreicht werden?

Künftig gilt, dass die Nutzung der Erneuerbaren im „öffentlichen Interesse“ liegt und der „öffentlichen Sicherheit“ dient. Damit bekommen erneuerbare Energien bei der sogenannten Schutzgüterabwägung Vorrang – diese Regelung soll gelten, bis das Ziel der Treibhausgasneutralität erreicht ist. Der Ausbau der Erneuerbaren insgesamt sowie der Netzausbau sollen so beschleunigt werden, auch Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen vereinfacht werden.

zudem wird eine Reihe von Gesetzen abgeändert, darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), zudem werden der Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Übertragungsnetze und weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht aktualisiert.

Welche neuen Ausbauziele gibt es?

Die Ausbauraten für Windenergie an Land und Sonnenenergie werden angehoben. Für Windenergie an Land gilt künftig ein Ausbauziel von zehn Gigawatt pro Jahr, 2030 sollen somit Windräder mit einer Gesamtleistung von 115 Gigawatt installiert sein. Bei Solaranlagen wird das jährliche Ziel auf 22 Gigawatt erhöht, 2030 sollen deutsche Solaranlagen eine Leistung von 215 Gigawatt im Jahr bringen.

Auch die Ausbauziele für Windenergie auf See werden deutlich erhöht: Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 30 Gigawatt installiert sein, bis 2035 gilt ein Ziel von mindestens 40 Gigawatt und im Jahr 2045 sollen Windräder mit einer Leistung von mindestens 70 Gigawatt vor den deutschen Küsten stehen. Dafür sollen die Ausschreibungsflächen erhöht werden, auch nicht zentral voruntersuchte Flächen sollen künftig ausgeschrieben werden können. Auch der Bau von Offshore-Windanlagen steht künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“.

Wichtige Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie – beispielsweise eine zu geringe Ausweisung von Flächen – werden mit dem neuen Maßnahmenpaket allerdings nicht beseitigt. Dazu soll ein zweites Gesetzespaket vom Kabinett beschlossen werden, das sogenannte „Sommerpaket“.

Was ändert sich für Verbraucher?

Neben der endgültigen Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli enthält das Osterpaket auch eine Stärkung der Rechte von Stromkunden. Künftig müssen Stromlieferanten eine planmäßige Beendigung der Energiebelieferung von Haushaltskunden mindestens drei Monate im Voraus bei der Bundesnetzagentur melden, zudem müssen die Kunden informiert werden. Die Bundesnetzagentur erhält außerdem zusätzliche Aufsichtsbefugnisse gegenüber den Energielieferanten.

Wer sich eine Solaranlage aufs Dach setzt, soll zudem stärker profitieren: Neue Anlagen, die ihren Strom vollständig ins Stromnetz einspeisen, erhalten eine „auskömmliche Förderung“. Wer den Strom aus der eigenen Anlage teilweise selber verbraucht, erhält etwas weniger Fördergelder.

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