Zwei Milliarden für Kommunen und bessere Leistungen für Ukraine-Flüchtlinge

Ukrainische Flüchtlinge in Berlin - Bild: Matthias Berg/CC BY-NC-ND 2.0
Ukrainische Flüchtlinge in Berlin - Bild: Matthias Berg/CC BY-NC-ND 2.0

Nach zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder am Donnerstag über die Aufteilung der Kosten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine geeinigt. Die Bundesländer sprechen von einem vertretbaren Kompromiss. Einzelne Regelungen im Überblick:

GRUNDSICHERUNG:

Ab dem 1. Juni sollen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland Grundsicherung beziehen können. Die Kosten dafür trägt der Bund. Damit werden die Kriegsflüchtlinge bei den Leistungen für ihre Lebenshaltungskosten behandelt wie anerkannte Asylbewerber.

Nach der bisherigen Praxis fallen Geflüchtete aus der Ukraine als anerkannte Kriegsflüchtlinge laut Aufenthaltsgesetz noch unter das Asylbewerberleistungsgesetz – damit bekommen sie unter anderem weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger. Mit dem Bund-Länder-Beschluss zur Aufnahme in die Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) II erhalten sie höhere Bezüge. Damit verbunden sind weitere Vorteile – etwa bei der gesundheitlichen Versorgung und beim Zugang zu Deutschkursen.

ZUSÄTZLICHER MILLIARDENBETRAG:

Der Bund zahlt Ländern und Kommunen in diesem Jahr pauschal zwei Milliarden Euro für die Mehraufwendungen für die Versorgung und Unterbringung der Geflüchteten. Davon entfallen 500 Millionen Euro auf die Kosten der Kommunen für die Unterbringung der Menschen aus der Ukraine sowie 500 Millionen Euro auf die bereits bisher aufgelaufenen Ausgaben der Gemeinden für die Lebenshaltungskosten. Mit einer Milliarde Euro werden weitere Kosten abgegolten, etwa für die Kinderbetreuung und die Integration in Schulen sowie Gesundheits- und Pflegekosten. Die Gesamtsumme wird den Ländern über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt.

ANSCHLUSSREGELUNG:

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Länderchefs und -chefinnen wollen Anfang November über die Entwicklung der Flüchtlingssituation erneut beraten und eine Regelung für das Jahr 2023 vereinbaren.

ARBEITSAUFNAHME:

Die Geflüchteten aus der Ukraine können unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, die Ausländerbehörden erlauben bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ausdrücklich die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht nötig.

VERTEILUNG:

Bund und Länder bekräftigen, dass die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel verteilt werden sollen, der sich vor allem nach der Wirtschaftskraft der Länder richtet. Darauf hatten sie sich bereits im März geeinigt. Der Bund ist für die Koordinierung zuständig und informiert die betreffenden Länder jeweils über die anstehenden Verteilungen.

„Die Länder werden sich solidarisch zeigen, um diejenigen Länder zu unterstützen, in denen besonders viele Geflüchtete Zuflucht gefunden haben“, heißt es in der am Donnerstag getroffenen Vereinbarung. Mit Ländern, die als eine Art Drehkreuze bei der Flüchtlingsverteilung fungieren, will der Bund eine Kompensation der dadurch entstehenden Kosten vereinbaren. Das dürfte unter anderem Berlin betreffen, wo viele Züge mit Ukraine-Flüchtlingen ankommen.

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