Lauterbach will keine „Ex-Post“-Triage ermöglichen

Geschlossene Krankenhausstation
Geschlossene Krankenhausstation

Ein Gesetz, das den Abbruch einer Intensiv-Behandlung im Krankenhaus zugunsten eines Patienten mit größeren Überlebenschancen erlaubt, soll es nun doch nicht geben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnt anders als berichtet eine solche „Ex-Post-Triage“ ab. Sie sei „ethisch nicht vertretbar“, erklärte Lauterbach am Montag in Berlin. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz, die sich ebenso wie die Grünen gegen die Ex-Post-Triage gewandt hatte,  begrüßte die Erklärung des Ministers.

Die Ex-Post-Triage sei weder Ärzten, noch Patienten oder Angehörigen zuzumuten, betonte Lauterbach. „Deshalb werden wir es auch nicht erlauben.“ Und selbst die Triage im Vorfeld einer Behandlung solle nur unter hohen Auflagen möglich sein, fügte Lauterbach hinzu. Aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils zur Triage aus dem vergangenen Jahr „müssen wir den Graubereich von medizinischen Entscheidungen in der Pandemie allerdings ausleuchten“, sagte Lauterbach. „Einen entsprechenden Gesetzentwurf legen wir in Kürze vor.“

„Triage-Entscheidungen waren in dieser Pandemie in Deutschland zwar eine reelle Gefahr, aber nie Alltag“, betonte Lauterbach. Durch Corona-Maßnahmen und Patientenverlegungen sei es gelungen, alle Kranken gut zu versorgen. „Das soll auch in Zukunft so bleiben.“

„Diese Klarstellung des Gesundheitsministers ist wichtig und richtig“, sagte der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Nachrichtenagentur AFP. „Jetzt wird es darauf ankommen, dass auch der Bundestag für eine gesetzliche Klarstellung sorgt.“ Damit würden die Rechte der Pflegebedürftigen und Behinderten gestärkt. Außerdem müsse das Gesundheitssystem künftig so abgesichert werden, dass sich die Frage der Ex-Post-Triage gar nicht stelle.

Berichten zufolge sah ein Gesetzentwurf von Lauterbach zunächst vor, dass eine Intensiv-Behandlung zugunsten eines anderen Patienten mit größeren Überlebenschancen abgebrochen werden kann, wenn dem drei Ärzte zustimmen. Gegen dieses Vorhaben gab es aber auch Protest der Grünen. „Mit diesem Gesetz käme der Staat seiner besonderen Schutzpflicht nicht nach“, sagte deren Abgeordnete Corinna Rüffer.

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts will das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf für ein Gesetz vorlegen, das Behinderte im Fall einer pandemiebedingten Triage vor Diskriminierung schützen soll. Es soll nun nur noch um die Ex-Ante-Triage gehen. Dabei wird bei begrenzten Kapazitäten vorab entschieden, wer behandelt wird und wer nicht.

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