Mordanklage nach tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten bei Kusel erhoben

Justiz (über cozmo news)
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Gut drei Monate nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizeibeamte im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes gegen den 38-jährigen mutmaßlichen Täter erhoben. Der Mann sei allein verantwortlich für den Tod der beiden Beamten, teilte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Dienstag mit. Er soll die Polizisten, eine Frau und einen Mann, Ende Januar bei einer Verkehrskontrolle erschossen haben, um eine vorangegangene Wilderei zu verdecken.

Den ersten Schuss soll der 38-Jährige überraschend aus kurzer Entfernung aus einer Schrotflinte auf den Kopf der Beamtin abgegeben haben. Diese sei dadurch schwer verletzt worden. Er sei aber davon ausgegangen, dass sie tot sei. Der zweite Schuss sei aus derselben Waffe aus größerer Entfernung auf ihren Kollegen erfolgt. Dieser wurde am Gesäß getroffen.

Der Beamte habe zur Verteidigung mit seiner Dienstpistole geschossen. Daraufhin habe der 38-Jährige dreimal mit einem Jagdgewehr auf den Mann geschossen und ihn jedes Mal schwer verletzt. Der letzte Schuss habe den Polizisten am Kopf getroffen und sei tödlich gewesen.

Anschließend habe der 38-Jährige die auf dem Boden liegende Beamtin nach für ihn kompromittierenden Notizen durchsucht. Dabei soll er festgestellt haben, dass sie noch lebte und ihr mit der Schrotflinte in den Kopf geschossen haben. Damit habe er aus der Schrotflinte einen Schuss mehr abgegeben als bislang bekannt.

Aus diesem Grund wirft ihm die Staatsanwaltschaft versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung sowie zwei vollendete Morde vor. Weiterhin soll er sich laut Anklage wegen Widerstands und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie gemeinschaftlicher Jagdwilderei verantworten müssen. Letztere sei der Grund für die Morde gewesen.

Der Verkauf der Beute sei zum Tatzeitpunkt im Wesentlichen sein Lebensunterhalt gewesen. Der 38-Jährige soll die Polizisten aus Habgier getötet haben, um die Wilderei fortsetzen zu können. Den Ermittlungen zufolge besaß er weder einen Jagdschein noch eine Waffenerlaubnis.

Ursprünglich war noch ein 33-Jähriger wegen Mordes verdächtigt worden. Das Verfahren gegen ihn stellte die Staatsanwaltschaft jedoch ein. Er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen. Ihm wirft die Anklage aber wie dem 38-Jährigen gemeinschaftliche gewerbsmäßige Jagdwilderei in der Tatnacht vor.

Wegen weiterer Wildereivorwürfe aus der Vergangenheit ermittelt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Zudem habe sich der 33-Jährige wegen Strafvereitelung strafbar gemacht, weil er dem 38-Jährigen bei dem Versuch, Spuren zu verwischen, geholfen habe.

Einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten zu Folge gelten beide Männer als schuldfähig. Laut Anklage war die Ehefrau des 38-Jährigen legale Besitzerin der Tatwaffen. Er hatte die Schrotflinte vor längerer Zeit in einem Waffengeschäft im Saarland gekauft und dann an eine Privatperson weiter verkauft.

Mitte 2021 soll die Ehefrau des 38-Jährigen diese angekauft haben. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt gegen die Frau wegen fahrlässiger Tötung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Das Ehepaar lebt zusammen.

Die 24-jährige Polizeianwärterin und der 29-jährige Polizist wurden am 31. Januar erschossen. Die Tat löste großes Entsetzen aus. Beide Polizisten wurden im Februar unter großer öffentlicher Anteilnahme beigesetzt.

Infolge der Tat erhob Anfang Mai die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz auch Anklage gegen einen 55-Jährigen. Der Mann soll kurz nach dem Doppelmord im Internet zu Polizistenmorden aufgerufen haben.

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