Urteil gegen IS-Rückkehrerin wegen Kriegsverbrechen rechtskräftig

Justiz (über cozmo news)
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Rund sieben Monate nach der Verurteilung einer IS-Rückkehrerin wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu vier Jahren Haft ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Es seien keine Rechtsfehler festgestellt worden.

Verurteilt worden war die Frau zudem wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte und wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Nach Ansicht der Frankfurter Richter war Kim Teresa A. spätestens 2009 zum Islam konvertiert und hatte sich radikalisiert. Im Juni 2014 reiste sie mit ihrem Lebensgefährten nach Syrien aus, wo sich beide der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anschlossen.

Der Lebensgefährte kämpfte dort für den IS, während A. seine Kampfeinsätze befürwortete, ihm den Haushalt führte und ihn versorgte. Das Paar lebte in Häusern, deren rechtmäßige Bewohner vertrieben, inhaftiert oder getötet worden waren. A. besaß zwischenzeitlich Sturmgewehre. Zudem betrieb sie eine Chatgruppe und gab anderen Frauen Tipps für eine Ausreise zum IS.

Als im Frühling 2016 gegnerische Kräfte näherrückten, floh A. und reiste schließlich im Oktober 2020 über die Türkei nach Deutschland. Dort wurde sie bei ihrer Ankunft am Frankfurter Flughafen verhaftet. Am 29. Oktober wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt.

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