Bei der Steuererklärung für 2021 gibt es angesichts der Corona-Pandemie wieder einiges zu beachten. Doch die Grundregeln für eine Steuererklärung sind gar nicht so kompliziert. In der Regel gibt es rund 1000 Euro vom Finanzamt zurück.
Wozu dient die Lohnsteuererklärung?
Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht auf einer Schätzung. Sie geht davon aus, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr über zu gleichem Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat. Mit der Lohnsteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler und Steuerzahlerinnen bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer. Die zweite Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben – etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung. Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheit oder Scheidung. Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.
Was ist wegen der Corona-Pandemie zu beachten?
Berücksichtigt wird nicht nur ein separates Arbeitszimmer, sondern etwa auch der Küchentisch: Das Finanzamt erkennt pro Tag im Homeoffice fünf Euro als Werbungskosten an, maximal 600 Euro im Jahr. Jedoch können wegen der Arbeit fernab vom Büro möglicherweise weniger Ausgaben für den Arbeitsweg geltend gemacht werden.
Außerdem müssen mehr Menschen eine Steuererklärung machen: Wer beispielsweise über 410 Euro Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatz erhalten hat, muss dies einreichen. Lohnen kann sich bei Paaren anders als sonst, getrennt abzurechnen, wenn etwa ein Partner eine Abfindung oder Lohnersatz wie Kurzarbeitergeld erhalten hat. Der Corona-Kinderbonus wird verrechnet; bei Familien mit höherem Einkommen reduziert das den Steuervorteil aus dem Kinderfreibetrag.
Wie funktioniert das Absetzen von der Steuer?
Grundlage der Besteuerung ist das jeweilige Gesamteinkommen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – das wird „von der Steuer absetzen“ genannt. Wie hoch die Steuerersparnis am Ende ist, hängt vom individuellen Steuersatz ab. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben immer direkt von der Steuerschuld abgezogen.
Welche Unterlagen sind für die Steuererklärung wichtig?
Wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch – darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden. Für andere Angaben dürften Steuernachweise in den vergangenen Wochen per Post gekommen sein – etwa von Banken oder Versicherungen. Mittlerweile ist es aber nicht mehr nötig, Belege etwa über Ausgaben oder Spenden mitzuschicken. Es genügt, sie aufzubewahren und sie auf Nachfrage des Finanzamtes einzureichen.
Kann ich meine Steuererklärung allein machen?
Die Formulare können per Hand oder elektronisch ausgefüllt werden. Dafür steht das elektronische Finanzamt „Mein Elster“ zur Verfügung, die Erklärung kann direkt im Browser gemacht werden. Steuerspartipps gibt es dort nicht. Die liefern Computerprogramme, die es zu kaufen gibt – sie erhielten von „Finanztest“ allesamt die Note „gut“ oder „sehr gut“. Smartphone-Apps stoßen demnach bei komplexeren Berechnungen an ihre Grenzen.
Steuerpflichtige können auch einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten oder zum Steuerberater gehen. Lohnsteuerhilfevereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Wer eine Steuererklärung für 2021 macht, hat dafür bis 1. August 2022 Zeit. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann mit der Abgabe bis Ende Februar 2023 warten. Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben – für das Steuerjahr 2021 gilt also der 31. Dezember 2025.