Ein gegen vermeintliche Auswirkungen der Mobilfunktechnik und elektromagnetischer Felder kämpfender Verein aus Hessen ist mit dem Versuch gescheitert, in Bayern den Betrieb elektronischer Wasserzähler mit Funkmodul zu beenden. Der bayerische Verfassungsgerichtshof wies in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung eine Klage zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit solcher Wasseruhren zurück. Die Regelungen dazu verletzen demnach nicht die Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung, informationelle Selbstbestimmung und auf körperliche Unversehrtheit der Wohnungsinhaber.
Nach der bayerischen Gemeindeordnung dürfen Wasserversorger, an denen die Gemeinde beteiligt ist, ihre Kunden zum Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler zwingen. Gegen einen Wasserzähler mit Funkmodul können die Kunden innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. In diesem Fall werden elektronische Wasserzähler ohne Funkmodul eingebaut.
Nach Auffassung des Vereins handelt es sich bei den Wasserzählern mit Funkmodul um einen „funktechnischen Lauschangriff“. Dies ermögliche das Auslesen der Daten außerhalb der Wohnung, ohne dass die Verbraucher etwas davon mitbekämen. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in ihrer Langzeitwirkung seien noch weitgehend unerforscht.
Der Auffassung der Kläger schloss sich der Verfassungsgerichtshof aber nicht an. So lasse sich nicht feststellen, dass von elektronischen Funkwasserzählern Gefahren für die Gesundheit oder das psychische Wohlergehen ausgingen.