Zahl der Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide zurückgegangen

Hartz IV
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Die Zahl von Widersprüchen gegen Hartz-IV-Bescheide ist im vergangenen Jahr zurückgegangen: 2021 wurden in der Grundsicherung 413.600 Widersprüche und 61.400 Klagen eingereicht, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Montag mitteilte. Das waren 97.800 Widersprüche und 17.700 Klagen weniger als 2020.

Vor allem die Widersprüche gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide sowie zum Thema Einkommen und Vermögen sanken den Angaben zufolge. Auch bei Widersprüchen im Bereich Kosten der Unterkunft gab es den Angaben zufolge einen Rückgang, der aber etwas schwächer ausfiel.

Die BA verwies darauf, dass mit Beginn der Pandemie der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung vereinfacht hatte. So wird etwa darauf verzichtet, das Vermögen zu prüfen, wenn es nicht erheblich ist. Zudem werden über einen begrenzten Zeitraum die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese höher sind als die jeweiligen kommunalen Richtwerte.

Die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen ist weiterhin niedrig, auch wenn diese im Vergleich zum Jahr 2020 leicht stieg. Während im Jahr 2019 noch knapp 40.000 Widersprüche gegen Sanktionen eingelegt wurden, sank die Zahl auf 10.000 im vergangenen Jahr. Die Jobcenter mussten aber auch weniger Sanktionen aussprechen.

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2021 versendeten diese 21,3 Millionen Leistungsbescheide, gegen die 348.700 Widersprüche und 48.800 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote sank damit von 2,3 Prozent im Jahr 2020 auf 1,6 Prozent, die Klagequote um 0,1 Punkte auf 0,3 Prozent.

Die Jobcenter entschieden den Angaben zufolge im vergangenen Jahr über 439.800 Widersprüche. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 153.700 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (64.600). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 50.500 Widersprüchen festgestellt.

77.700 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden rund 65 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.

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