Lange war die Anrede üblich, wenn auch nie unumstritten. Vor 50 Jahren aber war endgültig Schluss mit „Fräulein“ – zumindest im dienstlichen Sprachgebrauch der Behörden des Bundes. Ein am 16. Januar 1972 vom damaligen Innenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) herausgegebener Erlass legte fest, dass Frauen von Amts wegen nur als „Frau“ anzureden seien. Er ist bis heute gültig.
WAS HAT ES MIT DEM „FRÄULEIN“ AUF SICH?
Die Bezeichnung „Fräulein“ ist laut Duden eine „titelähnliche, auch als Anrede verwendete Bezeichnung für eine unverheiratete weibliche Person“, wobei das Standardwerk heute darauf hinweist, dass diese „veraltet“ sei. Demnach handelte es sich ursprünglich um eine Bezeichnung für eine „junge Frau vornehmen Standes“, die erst später auch für Frauen bürgerlicher Schichten üblich wurde.
So wurde „Fräulein“ auch zur typischen Anrede im beruflichen Umfeld, etwa in Form von „Fräulein Lehrerin“. Im Bereich der Verwaltung schaffte Preußen Fakten: Seit 1869 unterschieden die Behörden dort zwischen „Frau“ und „Fräulein“ und legten damit die Basis für eine jahrzehntelange Praxis in ganz Deutschland.
Bis weit in die Mitte des 20. Jahrhunderts war „Fräulein“ im Alltag allgegenwärtig, auch wenn Kritik an der Verwendung nie verstummte. Zu offensichtlich war der abschätzige Unterton der Bezeichnung, für die es keine männliche Entsprechung gab. Ledige Männer waren höchstens „Junggesellen“, aber keine „Herrlein“.
DER WEG ZUR ÄNDERUNG
Auch der Runderlass vom 16. Januar 1972 fiel dabei nicht vom Himmel. Bereits in den 50er Jahre beschäftigten sich Politik und Öffentlichkeit mit dem Thema, allmählich brachen die alten Konventionen auf. So galt schon seit 1955 für die Bundesbehörden ein Erlass, wonach jede unverheiratete Frau, die dies wünsche, im „amtlichen Verkehr“ als „Frau“ zu bezeichnen sei. Zwar war kein formeller Antrag nötig, aber der Wunsch musste „erkennbar“ und aktiv geäußert werden. Es war also noch kein Automatismus.
In den 60er Jahren mit ihren tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen reichte auch dies irgendwann nicht mehr. Ohnehin wurde die Bezeichnung „Fräulein“ zunehmend unüblicher und als altmodisch abgelehnt. Das Bundesinnenministerium kündigte daher am 16. Februar 1971 auf einer Pressekonferenz mit den führenden Frauenverbänden feierlich eine Änderung der amtlichen Regeln an.
Der interne Erlassentwurf stellte fest, dass die Bezeichnung „Frau“ kein Titel und keine Bezeichnung sei, die „verliehen werden müsste oder könnte“. Es stehe „jeder unverheirateten weiblichen Person frei, sich ‚Frau‘ nennen zu lassen“, hieß es darin. Eine Änderung der Anrederegeln sei deshalb „geboten“.
DER NEUE ERLASS
Laut Erlass sollte es im Dienstgebrauch – und damit etwa auch auf Dokumenten und Urkunden – nur noch die Bezeichnungen „Herr“ und „Frau“ geben. In Umkehrung der bisherigen Vorschrift sollte die Bezeichnung „Fräulein“ jetzt nur noch verwendet werden, wenn eine Frau dies explizit wünschte. Das gab es durchaus – so sahen nicht alle ledigen Frauen den Ausdruck negativ. Sie trugen ihn mitunter auch als den stolzen Ausdruck unabhängiger Lebensweise.
Die Verkündung des Erlasses allerdings verzögerte sich noch um ein Jahr bis zum 16. Januar 1972. Im Nachhinein tauchten noch Unklarheiten auf, die genauer geregelt werden mussten. So war anfangs eine Altersgrenze vorgesehen, wonach nur volljährige Frauen ab 18 Jahren automatisch in den Genuss kommen sollten.
Dagegen allerdings meldete etwa das Bundesministerium für Post- und Fernmeldewesen Bedenken an, wie aus den im Bundesarchiv erhaltenen Schriftwechseln hervorgeht: Es wies darauf hin, dass nicht immer allen Behörden die notwendigen Informationen dazu vorlägen. Am Ende wurde daher auf die Altersgrenze verzichtet. Allerdings war auch dies noch nicht das Ende des „Fräuleins“ im behördlichen Sprachgebrauch insgesamt. Es dauerte noch, bis die Praxis auch in allen Bundesländern abgeschafft war.