Die bayerische AfD-Fraktion ist vor dem Landesverfassungsgericht in München mit einem Eilantrag gegen die Corona-Maßnahmen im Landtag gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof lehnte es laut Mitteilung vom Freitag ab, die Maßnahmen außer Vollzug zu setzen. Die Fraktion und einige Abgeordnete hatten sich gegen die 3G-Regel für Beschäftigte und für Abgeordnete bei Plenarsitzungen im Saal sowie gegen die Maskenpflicht gewandt. (Az. Vf. 88-IVa-21)
Der Eilantrag sei unzulässig, entschied das Gericht. Die Abgeordneten wollten damit etwas erreichen, das weiter ginge als ein mögliches Urteil im Hauptsacheverfahren. Im noch zu entscheidenden Hauptsacheverfahren könne möglicherweise die Verletzung von verfassungsmäßigen Rechten der Abgeordneten festgestellt werden.
Noch vor dieser Entscheidung in die Autonomie des Landtags einzugreifen, ginge nur bei einer Sonderkonstellation, die ein solches Vorgehen „unabdingbar“ mache. Eine solche Lage liege aber nicht vor. Der Gerichtshof verwies auf frühere Eilentscheidungen, mit denen ähnliche Anträge bereits abgelehnt worden waren.