Vor dem Oberlandesgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt hat am Dienstag der Prozess gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft Leonora M. Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS), Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Waffengesetz vor. Der Prozess, der im Justizzentrum von Halle verhandelt wird, findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die aus Sangerhausen stammende Angeklagte soll als Jugendliche im März 2015 über die Türkei nach Syrien gereist sein, um sich dem IS anzuschließen. Sie soll dort unter anderem ihren Ehemann beim Kauf und Verkauf einer Jesidin als Sklavin unterstützt und auch eigenständig für den IS gearbeitet haben.
Die Angeklagte arbeitete laut Bundesanwaltschaft darüber hinaus eigenständig für den IS und war drei Monate lang in einem Krankenhaus der Miliz eingesetzt. M., die in Syrien zwei Kinder bekam, soll zudem eine halbautomatische Pistole und ein Sturmgewehr besessen haben, um ihre IS-Zugehörigkeit zu demonstrieren.
Die Bundesregierung holte M. sowie zwei weitere deutsche Frauen und insgesamt zwölf Kinder im Dezember 2020 aus Lagern für gefangene IS-Mitglieder in Nordsyrien zurück nach Deutschland, wo sie direkt am Flughafen verhaftet wurde. Im Januar 2021 wurde die heute 22-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen. Für den Prozess setzte das Oberlandesgericht zunächst Termine bis Mai an.