Pflegebeauftragte Moll rät zu Vorsicht bei Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte

Claudia Moll - Bild: Nikolai Kues
Claudia Moll - Bild: Nikolai Kues

Die neue Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), hat die Gesundheitsämter aufgefordert, vor der Verhängung eines Beschäftigungsverbots für ungeimpfte Pflegekräfte die konkrete Personallage vor Ort zu beachten. „Klar ist, dass die Gesundheitsämter sehr genau prüfen müssen, ob es durch ein Tätigkeitsverbot von Impfunwilligen zu Personalproblemen kommt“, sagte Moll dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagsausgaben). Das müsse immer eine Einzelfallentscheidung sein, mahnte die SPD-Politikerin.

Bis 15. März haben die Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen noch Zeit, eine vollständige Impfung nachzuweisen – so sieht es die Ende 2021 vom Bundestag verabschiedete Regelung zu einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Kommen die Beschäftigten dem nicht nach, geht das Verfahren an das zuständige Gesundheitsamt. Es kann dann die Weiterbeschäftigung eines Ungeimpften untersagen.

Moll wies in dem Interview zugleich Warnungen von Pflegeanbietern zurück, dass ein Kollaps der Versorgung drohe, weil eine hohe Zahl von impfunwilligen Beschäftigen kündigen wolle. „Ich halte das für Panikmache“, sagte sie. Die meisten Pflegekräfte seien geimpft. „So wie ich meine Kolleginnen und Kollegen kenne, lassen sie weder die anderen Beschäftigten noch die Pflegebedürftigen im Stich.“

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