Ein Gericht in Österreich hat Facebook angewiesen, beleidigende Inhalte gegen eine ehemalige Abgeordnete weltweit zu löschen und einen Hinweis dazu auf seiner Startseite veröffentlichen. Zudem muss der US-Internetriese der ehemaligen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek in dem Musterprozess 4000 Euro Schadenersatz zahlen, wie aus dem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil hervorging. Außerdem muss das Unternehmen die Daten der anonymen Urheberin der Hass-Posts herausgeben.
Glawischnig-Piesczek hatte bereits 2016 die Entfernung von beleidigenden Facebook-Beiträgen weltweit verlangt. Die Klage betraf auch Beiträge von einem anonymen Konto, die nach Ansicht der Grünen verleumderisch waren. Facebook lehnte deren Löschung jedoch ab, woraufhin Glawischnig-Piesczek klagte.
Nachdem ein österreichisches Gericht den Fall zur Stellungnahme an das oberste Gericht der Europäischen Union verwiesen hatte, entschied der Europäische Gerichtshof 2019, dass nationale Gerichte Online-Plattformen anweisen können, verleumderische Inhalte weltweit zu entfernen. Nach dem aktuellen Urteil des Handelsgerichts Wien muss Facebook seine Nutzerinnen und Nutzer innerhalb von 15 Tagen über dieses Urteil informieren, „indem es ein Banner veröffentlicht, das sechs Monate lang oben auf seiner Homepage zu sehen ist“, sagte Gerichtssprecher Jürgen Exner.
Facebook hat demnach keine Berufung gegen das Urteil eingelegt. Glawischnig-Piesczeks Anwältin Maria Windhager begrüßte das Urteil als „Fortschritt“ im Kampf gegen Hassreden online. Bisher habe die Plattform sich „immer geweigert, Inhalten zu entfernen“. Die Klägerin erhielt zudem die Kontaktdaten der Frau, die sie anonym beleidigt hatte. Sie hat nun die Möglichkeit, diese Informationen öffentlich zu machen oder die Frau zu verklagen.