Im Prozess um Anschlagspläne auf die Hagener Synagoge ist ein 17-Jähriger vor dem Landgericht der Stadt zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte räumte selbst ein, dass er im vergangenen Jahr einen Anschlag mit einer selbstgebauten Bombe verüben wollte, wie das Gericht am Montag mitteilte. Verurteilt wurde er wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat.
Einen konkreten Zeitpunkt für den Anschlag hatte der Angeklagte nach eigener Aussage nicht festgelegt. Der 17-Jährige habe lediglich „bereit sein wollen, wenn Kabul bombardiert worden wäre oder bei einem Angriff westlicher Alliierter auf Ziele in Afghanistan Zivilisten ums Leben gekommen wären“, erklärte das Gericht.
Nach den Feststellungen der Kammer unternahm der Angeklagte bis zu seiner Verhaftung keine konkreten Schritte, um seinen Plan in die Tat umzusetzen. Demnach hatte er auch keine für den Bau der Bombe benötigten Materialien gekauft.
Eine Vollstreckung der Haftstrafe war nach Auffassung der Kammer nicht nötig, weil die „notwendige erzieherische Einwirkung“ auf den Jugendlich auch auf andere Weise möglich sei. Aus diesem Grund sei auch der Haftbefehl aufgehoben worden.
Stattdessen ordnete das Gericht an, den 17-Jährigen in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe außerhalb von Hagen unterzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im September vergangenen Jahres waren bei der Polizei Hinweise auf eine mögliche Gefährdungslage für die Synagoge in Hagen eingegangen. Schwer bewaffnete Polizisten umstellten daraufhin das Gotteshaus.
Eine Hundertschaft war im Einsatz, der Bereich um das Gebäude war weiträumig abgesperrt. Der damals 16-jährige Tatverdächtige wurde festgenommen. Das Verfahren gegen ihn begann Ende Februar.