Erlaubtes Wohneigentum bei Hartz IV darf von Bewohnerzahl abhängig gemacht werden
Wenn die Kinder ausziehen, darf die Grenze für die angemessene Größe für Wohneigentum von Hartz-IV-Empfängern sinken. Die Bewertung, ob das selbst bewohnte Eigentum dann noch angemessen sei, dürfe von der Zahl der aktuellen Bewohner abhängen, […]