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Verstöße gegen Umtauschpflicht für alte Führerscheine bleiben vorerst ungeahndet
Schonfrist für Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958: Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) werden diese vorerst nicht bestraft, wenn sie ihre Führerscheine noch nicht umgetauscht haben. Wie der IMK-Vorsitzende und bayerische Innenminister Joachim Herrmann […]