Britisches Gericht lässt Berufung von Assange in Auslieferungsverfahren zu

Julian Assange - Bild: acidpolly/CC BY-NC-SA 2.0
Julian Assange - Bild: acidpolly/CC BY-NC-SA 2.0

Der in Großbritannien inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Verfahren um seine Auslieferung an die USA vor dem Obersten Gerichtshof in Berufung gehen. Der High Court in London ließ den Berufungsantrag des Australiers am Montag zu. In ihrer schriftlichen Entscheidung verwiesen die Richter Ian Burnett und Timothy Holroyde jedoch darauf, dass der Supreme Court selbst entscheide, ob er sich mit Assanges Berufung befasst.

In den USA droht dem 50-Jährigen unter anderem wegen des Vorwurfs der Spionage eine lange Gefängnisstrafe. Ein britisches Gericht hatte vor rund einem Jahr seine Auslieferung unter Verweis auf ein hohes Suizidrisiko verboten. Die USA hatten das Urteil jedoch angefochten und mit Gutachten anderer Experten zu Assanges psychischem Zustand argumentiert. Die US-Anwälte versicherten, dass er in den USA nicht in Isolationshaft gehalten und angemessen behandelt würde.

Im Dezember hatte der High Court der US-Seite Recht gegeben und das Auslieferungsverbot aufgehoben. Dagegen wollen Assanges Anwälte nun vor dem obersten britischen Gericht, dem Supreme Court, vorgehen.

Assanges Verlobte Stella Moris, mit der er zwei Kinder hat, war nach der Verkündung der Entscheidung sichtlich erleichtert. „Unser Kampf geht weiter“, sagte sie. „Wir werden so lange kämpfen, bis Julian frei ist.“ Wikileaks-Chefredakteur Kristinn Hrafnsson sprach von einem „Teilsieg“ und verurteilte die Anklage der USA gegen Assange als „eklatanten Terroranschlag auf die Pressefreiheit weltweit“.

Vor dem Gerichtsgebäude in London hatten sich dutzende Unterstützer des Wikileaks-Gründers versammelt. „Ich bin unbeschreiblich erleichtert“, sagte die 61-jährige Sue Barnett aus Nottingham nach der Gerichtsentscheidung. „Wir haben alle das Schlimmste befürchtet.“

In den USA ist Assange wegen Spionage und der Veröffentlichung geheimer Dokumente auf der Enthüllungsplattform Wikileaks zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan angeklagt. Die Papiere enthielten brisante Informationen über die US-Einsätze in diesen Ländern, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen.

Assange sitzt seit zweieinhalb Jahren in London in Haft. Zuvor hatte er sieben Jahre in der ecuadorianischen Botschaft gelebt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Dort sollte ihm wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs der Prozess gemacht werden, die Anschuldigungen wurden jedoch fallen gelassen. Assange und seine Unterstützer haben die Verfahren immer wieder als politisch motiviert kritisiert.

Die Linksfraktion im Bundestag begrüßte die Entscheidung der britischen Justiz und forderte die umgehende Entlassung Assanges aus dem Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Dies sei „rechtsstaatlich wie humanitär dringend geboten“, erklärte Sevim Dagdelen, Obfrau der Fraktion im Auswärtigen Ausschuss.

Dagdelen rief die Bundesregierung auf, bei der US-Administration auf „ein Ende der Verfolgung“ von Assange zu drängen. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärte am Montag in Berlin, der Fall liege weiter in den Händen der britischen Justiz.

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