Bundespolizei zu 579 Verstößen gegen 3G-Regel im Bahnverkehr gerufen

Symbolbild: Deutsche Bahn
Symbolbild: Deutsche Bahn

Die Bundespolizei ist seit der Einführung der 3G-Regel im Bahnverkehr in 579 Fällen wegen Verstößen im Regional- und Fernverkehr hinzugerufen worden. In 359 Fällen hätten Bundespolizisten helfen müssen, Fahrgäste an der weiteren Mitfahrt zu hindern, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Mittwoch unter Berufung auf Angaben des Bundespolizeipräsidiums. Seit dem 24. November müssen Fahrgäste in Zügen des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs geimpft, getestet oder genesen sein.

Seit dem 1. Januar 2021 seien zudem nahezu 285.000 Reisende auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hingewiesen worden. Mehrheitlich hätten die Angesprochenen vernünftig reagiert. „Mehr als 271.600 Reisende zeigten nach erfolgter Belehrung ein einsichtiges Verhalten“, erklärte Florian Güthlein, Polizeidirektor des Bundespolizeipräsidiums.

In etwa 13.350 Fällen seien Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden, die bei den zuständigen Landesbehörden angezeigt worden seien. In fast 3000 Fällen seien Beförderungsausschlüsse oder Platzverweise von der Bundespolizei durchgesetzt worden.

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