EU-Taxonomie soll Richtschnur für klimafreundliche Investitionen sein

Grüner Strom - Bild: chrisfloresfoto via Twenty20
Grüner Strom - Bild: chrisfloresfoto via Twenty20

Durch die geplante Einstufung von Atomkraft und fossilem Gas als „nachhaltig“ ist die sogenannte EU-Taxonomie in Misskredit geraten. Dabei geht es um die Ausgestaltung einer EU-Verordnung vom Juni 2020, die dazu führen soll, Investitionen stärker in Richtung Umwelt- und Klimaschutz zu lenken. Unternehmen müssen künftig offenlegen, inwieweit ihre Wirtschaftsweise den von der EU festgelegten Nachhaltigkeitskriterien entspricht.

Dabei werden insgesamt sechs Ziele genannt: Neben dem Klimaschutz sind dies die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, der Wandel hin zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Verschmutzung sowie der Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Als Taxonomie-konform gilt eine Wirtschaftsaktivität, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu einem dieser Ziele leistet, ohne dabei anderen Umweltzielen zuwiderzulaufen, und wenn dabei zudem bestimmte Mindestanforderungen erfüllt werden.

Im Fall des Klimaschutzes darf die Aktivität beispielsweise keine oder nur sehr wenige Treibhausgasemissionen hervorrufen. Sofern dies in einem Wirtschaftsbereich noch nicht möglich ist, wird übergangsweise auch anerkannt, wenn die Aktivität mit relativ niedrigen Emissionen einhergeht und so den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaftsweise unterstützt.

Positiv bewertet wird auch, wenn eine Aktivität in einem anderen Bereich zur Senkung von Emissionen führt, zum Beispiel wenn durch die Produktion von Windrädern mehr grüner Strom erzeugt werden kann. Im Rahmen der Mindestanforderungen kommen jeweils weitere Kriterien hinzu. Dabei soll ein „best-in-class“-Ansatz verfolgt, also jeweils die umweltfreundlichste Wirtschaftsweise in einer bestimmten Branche oder einem Produktionszweig unterstützt werden.

Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden mit einem ergänzenden EU-Rechtsakt verpflichtet, ab dem Berichtsjahr 2021 über die Nachhaltigkeit ihrer Wirtschaftsaktivitäten zu berichten. Dies soll wiederum Finanzmarktteilnehmern die Entscheidung erleichtern, welche Investitionen als nachhaltig bewertet werden können. Ab 2023 soll die Wirkung der Taxonomie auf kleinere Unternehmen ausgeweitet werden.

Die Idee dahinter ist, dass Investoren nachhaltiges Engagement bevorzugen. Zudem können Unternehmen ihre Produkte als hergestellt gemäß den EU-Nachhaltigkeitskriterien bewerben, um damit mehr Käuferinnen und Käufer zu erreichen. Auch können sich sogenannte Green Bonds, also Fonds, die sich auf nachhaltiges Investment festlegen, an der EU-Taxonomie orientieren. Eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht, auch müssen Investoren nicht die EU-Kriterien als Maßstab für ihre Entscheidungen übernehmen.

Welchen wirtschaftlichen Effekt die Taxonomie tatsächlich hat, ist insofern schwer zu beziffern. Kritikerinnen und Kritiker der Nachhaltigkeits-Einstufung von Atom und fossilem Gas – wenn auch unter Auflagen – befürchten, dass damit mehr Geld in Investitionen in diese Bereichen fließt, das dann etwa für den Ausbau erneuerbarer Energien oder andere klimafreundliche Transformationen fehlt.

Zudem dürfte die Vergabe von Fördermitteln, beispielsweise der EU, an die Einhaltung der Nachhaltigkeitsregeln geknüpft werden, wovon dann bei entsprechender Einstufung auch die Atom- und Gaswirtschaft profitieren würden. Befürchtet wird insofern ein „Greenwashing“, also genau das, was eigentlich durch die Taxonomie verhindert werden soll.

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