Journalistenverband bemängelt Wissenslücken von Polizisten über Presserechte

Symbolbild: Bayerischer Polizist mit alter Uniform
Symbolbild: Bayerischer Polizist mit alter Uniform

Angesichts zunehmender Gewalt gegen Journalisten bei Corona-Demonstrationen hat der Deutschen Journalistenverband (DJV) Wissenslücken der Polizei über die Rechte von Pressevertretern beklagt. „Viele Polizisten vor Ort kennen die Rechtslage nicht“, sagte DJV-Chef Frank Überall am Dienstag in Berlin. SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast forderte ein hartes Vorgehen gegen die Attacken. „Jeder An- oder Übergriff auf eine Journalistin oder einen Journalisten ist einer zuviel“, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.

Der DJV-Chef berichtete von Vorfällen, bei denen Beamte auf Demonstrationen Journalisten bei ihrer Arbeit behinderten oder den Presseausweis nicht anerkannt hätten. Es gebe „eine große rechtliche Unkenntnis“ bei den Beamten, jeder einzelne müsse dieses Thema aber ernst nehmen. Manche Behördenleiter haben laut Überall ein großes Interesse, sich dem Thema anzunehmen, andere kümmere es überhaupt nicht. Der DJV sei deshalb in Gesprächen mit unter anderem Innenpolitikern und Polizeigewerkschaften, um für eine Förderung „der polizeilichen Medienkompetenz“ zu werben.

Journalisten würden auf Demonstrationen bedroht, bespuckt, geschlagen, das sei „heute eine Realität“. Es gebe Städte, wo Kamerateams nicht ohne Bodyguards berichten könnten, und viele Kollegen, die aus Angst solche Demonstrationen meiden würden. Es sei „eine Situation, die sich immer weiter zuspitzt“, sagte Überall. „Das Thema muss jetzt wieder ganz oben auf die politische Agenda.“

Erst am Montag war in Leipzig am Rande von Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen ein 54-jähriger Schweizer Journalist von Unbekannten geschlagen worden. Vor dem ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin versammelten sich zudem zahlreiche Demonstranten.

„Die Pressefreiheit steht aus gutem Grund im Grundgesetz, sagte Mast. „Sie gilt.“ Wer dieses Recht missachtet, zur Gewalt gegen Medienschaffende aufruft, sie bei ihrer Arbeit behindert oder sie verletzt, begehe eine Straftat. „Diese muss mit aller Härte des Gesetzes verfolgt werden.“ Das seien auch nicht „irgendwelche Kavaliersdelikte“. Es handele sind auch nicht um zufällige Begegnungen bei sogenannten Spaziergängen – die in Wirklichkeit auch keine seien.

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