Land um vorläufiges Aussparen von Riffen bei Fehmarnbelttunnel-Bauarbeiten gebeten

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Planfeststellungsbehörde in Schleswig-Holstein gebeten, vorläufig sicherzustellen, dass bei den Baggerarbeiten für den Fehmarnbelttunnel noch nicht mit Eingriffen in Riffflächen begonnen wird. Grund sei ein in der vergangenen Woche gestellter und noch nicht entschiedener Eilantrag, sagte am Montag ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Sollten gegen die Bitte Hinderungsgründe vorliegen, sei die Behörde wiederum gebeten worden, dies dem Gericht sofort mitzuteilen.

„Dieser Bitte kommen wir natürlich nach“, sagte der schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Bis zu einer Entscheidung des Gerichts blieben die Riffe unangetastet. Am Montagmorgen habe der dänische Bauherr Femern A/S bereits signalisiert, die Arbeiten in dem Bereich freiwillig ruhen zu lassen.

Der milliardenschwere Bau des rund 18,5 Kilometer langen Straßen- und Schienentunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland ist eines der größten Infrastrukturprojekte in der EU. Erst im November 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Weg dafür frei gemacht, indem es Klagen von Fährunternehmen und Umweltschutzverbänden abwies.

Dabei konzentriert sich die Bundesrepublik vor allem auf den Ausbau der Verkehrsanbindungen des neuen Tunnels an das vorhandene Straßen- und Schienennetz. Im November 2021 starteten die Bauarbeiten auf deutscher Seite schließlich offiziell.

Das schleswig-holsteinische Verkehrsministerium hatte im September die Zerstörung der geschützten Riffe auf der Tunneltrasse erlaubt, aber Femern A/S verpflichtet, an anderer Stelle in der Ostsee vor Fehmarn neue Riffe anzulegen. Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung reichte gegen diesen Beschluss des Landes Klage und den Eilantrag ein, wie zuerst die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtete.

Demnach beantragte das Bündnis, dass das Ausbaggern des Tunnelgrabens vor Fehmarn im Bereich von geschützten Riffen untersagt werden soll, bis das Gericht über den Eilantrag entschieden hat. Vor der Entscheidung schrieb der zuständige Senat an die Planfeststellungsbehörde, wie der Sprecher in Leipzig sagte. Das Gericht wisse nicht, wie der Stand der Bauarbeiten sei.

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