Noch gilt die Rezeptpflicht für Viagra in Deutschland

Viagra
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Gibt es die Potenzpille Viagra in Deutschland bald ohne Rezept? Ein Sachverständigenausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn befasst sich am Dienstag mit einem Antrag auf Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Sildenafil. Der Ausgang ist offen.

DER VIAGRA-WIRKSTOFF

Sildenafil ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der sogenannten Phosphodiesterase-Hemmer, auch PDE-5-Hemmer genannt. Sie sind die am meisten eingesetzten Medikamente bei erektiler Dysfunktion, also Erektionsstörungen. Seit der Patentschutz für die Potenzpille Viagra des Herstellers Pfizer in Deutschland im Jahr 2013 auslief, ist eine Reihe günstigerer Nachahmerpräparate auf dem Markt. Die bekanntesten Wirkstoffe neben Sildenafil sind Tadalafil, Vardenafil und Avanafil, die alle als Tablette verabreicht werden.

VIAGRA UND CO. NICHT OHNE REZEPT

Wie Viagra sind auch die sogenannten Generika in Deutschland verschreibungspflichtig – nötig ist zwingend ein Rezept vom Arzt. Nicht mehr verschreibungspflichtig ist Sildenafil inzwischen unter anderem in Großbritannien, der Schweiz und Norwegen, teils ist eine Beratung durch den Apotheker Voraussetzung.

Ob auch in Deutschland die Verschreibungspflicht fällt, ist offen, zumal das Arzneimittelgesetz diesbezüglich klare Vorgaben macht. Ganz vereinfacht gesagt heißt es dort in Paragraf 48, dass das Bundesgesundheitsministerium zur Aufhebung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln ermächtigt wird, wenn dadurch die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet wird, falls ein Medikament ohne ärztliche Überwachung eingenommen wird.

WIRKUNGEN UND NEBENWIRKUNGEN

Am 1. April 1998 kam Viagra in den USA auf den Markt, in Deutschland im Oktober desselben Jahres. Die unverhoffte Nebenwirkung bei Männern wurde zufällig im Rahmen von Forschungen mit Sildenafil als Medikament gegen Angina Pectoris, also Schmerzen in der Herzgegend, entdeckt. Inzwischen existieren dutzende Arzneien mit dem Wirkstoff Sildenafil. Seit mehr als 20 Jahren gibt es also Erkenntnisse über die Wirkung von Viagra und Co. und auch über Nebenwirkungen. Dazu gehören insbesondere Kopf- und Magenschmerzen, Gesichtsrötungen, eine verstopfte Nase und Sehstörungen.

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten weist zudem darauf hin, dass die Substanzen bei schweren Herzkreislauferkrankungen, direkt nach einem Herzinfarkt oder einem weniger als sechs Monate zurückliegendem Schlaganfall sowie starken Leberfunktionsstörungen nicht eingenommen werden dürfen. Das gilt ebenso bei Einnahme von Nitraten, einem Notfallmedikament bei Angina pectoris, und bestimmten anderen blutdrucksenkenden Substanzen.

Außerdem ist eine Reihe von Erkrankungen bekannt, bei denen die Anwendung Beschränkungen unterliegt. Hierzu gehören schwere Nierenfunktionsstörungen, Blutgerinnungsstörungen sowie einige Peniserkrankungen- und Fehlbildungen. Das spielt bei der Entscheidung über ein mögliches Ende der Rezeptpflicht eine große Rolle.

AUSSCHUSSENTSCHEIDUNG MIT EMPFEHLUNGSCHARAKTER

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht ist mit mehr als 20 externen Mitgliedern besetzt, darunter Pharmazeuten, Mediziner, eine Heilpraktikerin sowie Vertreter der jeweiligen Arzneimittelkommissionen von Ärzteschaft, Apothekern und Tierärzten. Das Votum hat formal Empfehlungscharakter. Das Bundesgesundheitsministerium kann davon abweichen, folgt dem aber in der Regel. Der Ausschuss kann aber auch ein Thema vertagen, wenn weitere Daten notwendig sind. Wirksam ist die Entscheidung erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

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