US-Wettbewerbshüter erzielen juristischen Erfolg gegen Facebook

Symbolbild: Facebook
Symbolbild: Facebook

Im Streit um die Marktmacht von Facebook hat die US-Kartellbehörde (FTC) einen Erfolg erzielt: Ein Bundesrichter in Washington ließ am Dienstag eine überarbeitete Monopol-Klage der Wettbewerbshüter gegen den Internetriesen zu. Darin wirft die FTC dem inzwischen in Meta umbenannten Konzern vor, seine marktbeherrschende Stellung mit „wettbewerbsfeindlichen Übernahmen“ verteidigt zu haben. Gefordert wird nun, dass die „Veräußerung von Vermögenswerten“ angeordnet wird – einschließlich der Dienste Whatsapp und Instagram.

Bundesrichter James Boasberg begründete die Zulassung der Klage damit, dass die vorgelegten Fakten dieses Mal „weitaus robuster und detaillierter“ seien. Im vergangenen Juni hatte Boasberg die Klage noch abgewiesen und Argumentationsmängel beanstandet. So kritisierte er damals unter anderem, die Wettbewerbshüter hätten nicht schlüssig darlegen können, dass Facebook ein Monopol auf dem Markt der Online-Netzwerke geschaffen habe; die Klage enthalte „fast nichts Konkretes zur entscheidenden Frage, wie viel Macht Facebook tatsächlich hat“.

In der geänderten Klageschrift, die bereits im August eingereicht wurde, argumentiert die Behörde nun unter anderem, dass „persönliche soziale Netzwerke eine einzigartige und separate Art von Online-Dienstleistungen darstellen“. Die Muttergesellschaft Meta kontrolliert demnach 65 Prozent dieses speziellen Markts mit ihren Plattformen Facebook und Instagram und stellt somit ein Monopol dar.

Laut der FTC ist Facebooks Marktdominanz durch hohe Eintrittsbarrieren geschützt. Selbst ein neuer Anbieter mit einem überlegenen Produkt könne nicht gegen die „überwältigenden Netzwerkeffekte“ einer etablierten Internetplattform durch die schiere Zahl der Nutzer ankommen.

Die FTC erhebt zudem den Vorwurf, dass der von Mark Zuckerberg gegründete Konzern „illegal neue Innovatoren aufgekauft oder begraben hat, wenn ihre Popularität zu einer existenziellen Bedrohung wurde“. Damit beziehen sich die Wettbewerbshüter auf die Bilderplattform Instagram und den Nachrichtendienst Whatsapp. Facebook hatte Instagram im Jahr 2012 für rund eine Milliarde Dollar und Whatsapp 2014 für letztlich rund 22 Milliarden Dollar gekauft. Beide Dienste werden ebenso wie das Online-Netzwerk Facebook rund um die Welt von Milliarden Menschen genutzt.

In der Klage, deren Verhandlung ohne einen Vergleich allerdings Jahre dauern könnte, wird das Gericht aufgefordert, die „Veräußerung von Vermögenswerten“, einschließlich Whatsapp und Instagram, anzuordnen, um den Wettbewerb wiederherzustellen. Den Antrag auf Abweisung der Klage von Meta wies der Richter zurück.

Meta hatte vor allem argumentiert, dass die Entscheidung der Behörde, die Klage anzupassen und neu einzureichen, durch eine Voreingenommenheit der FTC-Vorsitzenden Lina Khan gegen das Unternehmen begründet sei. Diese Behauptung gehe an der Sache vorbei, so der Richter, denn Khan sei Staatsanwältin und keine zur Neutralität verpflichtete Richterin.

Boasberg schränkte die Erfolgsaussichten der Klage jedoch ein: „Ob die FTC in der Lage sein wird, ihre Behauptung zu beweisen und sich im Schnellverfahren und vor Gericht durchzusetzen, ist eine reine Spekulation.“

Dennoch ist die Entscheidung von Richter Boasberg zur Klagezulassung ein weiterer Schlag für Facebook. Im vergangenen Jahr war der Konzern massiv in die Kritik geraten, nachdem die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin und Whistleblowerin Frances Haugen hatte Dokumente durchsickern lassen, aus denen hervorging, dass die Facebook-Führungskräfte bewusst in Kauf nahmen, dass ihre Online-Dienste Jugendlichen, der Demokratie und dem Wohlbefinden der Nutzer schaden können.

Die Marktmacht von Online-Riesen wie Facebook, Google und Amazon ruft derzeit Wettbewerbshüter in einer Reihe von Ländern auf den Plan. In Deutschland prüft das Bundeskartellamt mögliche wettbewerbsgefährdende Praktiken der großen Digitalkonzerne.

Copyright

Anzeige



Anzeige

Über Redaktion von FLASH UP 20483 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion von FLASH UP