Völkerrecht: Strafverfolgung von schweren Verbrechen überall auf der Welt

Justiz - Bild: Lightspruch via Twenty20
Justiz - Bild: Lightspruch via Twenty20

Das Weltrechtsprinzip ist ein Begriff aus dem Völkerrecht. Bestimmte Verbrechen können demnach auch dann in einem Staat strafrechtlich verfolgt werden, wenn die Tat nicht dort begangen wurde und weder Angeklagte noch Opfer die Staatsangehörigkeit haben. Das gilt für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Dahinter steht der Grundgedanke des Völkerstrafrechts, dass durch so schwere Verbrechen universell gültige Werte verletzt werden. In diesen Fällen darf – neben den internationalen Gerichten – auch ein nationales Gericht in einem unbeteiligten Drittstaat verhandeln, weil die gesamte Weltgemeinschaft betroffen ist.

In Deutschland ist das Weltrechtsprinzip seit 2002 im Völkerstrafgesetzbuch geregelt. Darin wurden die Verbrechenstatbestände des sogenannten Römischen Statuts in das deutsche Strafrecht übernommen. In Rom hatten sich mehr als 120 Staaten auf diesen völkerrechtlichen Vertrag geeinigt, der die Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag bildet.

Für Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch sind in Deutschland in erster Instanz die Oberlandesgerichte zuständig, die Verfolgung übernimmt der Generalbundesanwalt. Dieser muss allerdings nicht jedes im Ausland von oder an Ausländern begangene schwerste Verbrechen verfolgen. Erst einmal ist die Justiz in jenem Land zuständig, in dem die Tat begangen wurde.

Handelt diese nicht, können der Internationale Strafgerichtshof oder eben ein anderer Staat tätig werden. Laut deutscher Strafprozessordnung kann der Generalbundesanwalt außerdem von der Verfolgung absehen, wenn der Beschuldigte sich nicht in Deutschland aufhält.

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