Die Bundesregierung will zusätzlich 100 Milliarden Euro für die Modernisierung der Streitkräfte zur Verfügung stellen. Wann genau das Geld fließen soll, ist noch offen und hängt auch von Planungs- und Produktionsprozessen ab. Die Finanzierung soll aber den Regierungsplänen zufolge bereits komplett im Bundeshaushalt 2022 durch die Einrichtung eines Sondervermögens erfolgen.
Für die Regierung hat dies den Vorteil, dass die für Ausgaben in dieser Höhe wohl unumgängliche erneute Ausnahme von der geltenden Schuldenbremse nur einmal erfolgen muss – und für 2022 auch wegen der Folgen der Corona-Pandemie ohnehin schon vorgesehen ist. Politisch ist die Anlage solcher Sondervermögen zwar umstritten, könnte aber wegen des relativ breiten Konsenses für eine Stärkung der Bundeswehr aber dennoch auch bei CDU und CSU auf Zustimmung stoßen.
Sondervermögen sind rechtlich unselbstständige Teile des Bundesvermögens (oder auch der Länder), die separat vom normalen Haushalt verwaltet werden. Dabei kann es sich sowohl um Guthaben als auch um Schulden handeln. Kredite zur Bildung von Sondervermögen werden auf die Staatsverschuldung angerechnet, auch im Rahmen der europäischen Schuldenregeln.
Weitere, bereits bestehende Sondervermögen sind etwa der in der Finanzkrise 2009 gebildete Investitions- und Tilgungsfonds, der Energie- und Klimafonds (EKF) sowie beispielsweise Rücklagen zur Beamtenversorgung. Der EKF wurde auf Beschluss der Ampel-Regierung 2021 aus nicht benötigten Corona-Kreditermächtigungen um 60 Milliarden Euro aufgestockt und soll zu einem Klima- und Transformationsfonds (TKF) ausgebaut werden. Bereits sei 1953 besteht das ERP-Sondervermögen aus Mitteln des einstigen Marshallplans nach dem Zweiten Weltkrieg.
Kein Sondervermögen im eigentlichen Sinne ist die Rücklage des Bundes für Flüchtlingskosten, die für ihren ursprünglichen Zweck nie ausgeschöpft wurde, aber abweichend vom normalen Haushaltsrecht überjährig auch für andere Ausgaben genutzt werden kann. Sie soll ab 2023 abgebaut werden, was in der bisherigen Finanzplanung auch bereits veranschlagt ist.