Karlsruhe urteilt am 22. März über Vorschlagsrecht für Bundestagspräsidium

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Das Bundesverfassungsgericht will am 22. März in Karlsruhe über ein Vorschlagsrecht für das Bundestagspräsidium urteilen. Die Entscheidung über die Klage eines AfD-Abgeordneten kündigte es am Donnerstag an. Der Abgeordnete Fabian Jacobi hatte sich an das Gericht gewandt, nachdem er erfolglos versucht hatte, einen eigenen Kandidaten vorzuschlagen. (Az. 2 BvE 2/20)

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts muss klären, ob das freie Mandat einzelnen Abgeordneten ein Vorschlagsrecht gibt und ob dieses Recht durch die Geschäftsordnung des Parlaments eingeschränkt wird. Zudem prüft das Gericht, ob es diese Geschäftsordnung überhaupt uneingeschränkt kontrollieren darf.

Der AfD ist es bislang nicht gelungen, einen Vizepräsidenten für den Bundestag zu stellen. Alle Vorschläge wurden von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt.

Am 22. März will der Zweite Senat in Karlsruhe außerdem mündlich über ein Organstreitverfahren des FDP-Politikers Konstantin Kuhle (Az. 2 BvE 8/21) verhandeln. Dieser wollte von der früheren Bundesregierung wissen, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutz ins Ausland entsandt hat. Da er die Information nicht bekam, zog er nach Karlsruhe.

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