Kartellamtschef regt neue Regeln bei Wettbewerbsverfahren gegen Digitalriesen an

Bundeskartellamt in Bonn - Bild: Bundeskartellamt
Bundeskartellamt in Bonn - Bild: Bundeskartellamt

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat neue Regeln für Wettbewerbsverfahren gegen Digitalriesen wie Google, Amazon oder Facebook nahegelegt. Es müsse überlegt werden, „Konzerne mit marktübergreifender Bedeutung wie Google unter ein strengeres Regime zu stellen und die Beweispflicht anzupassen“, sagte er dem „Handelsblatt“ vom Dienstag. Die Konzerne müssten dann jeweils belegen, dass ihre Übernahmepläne dem Wettbewerb nicht schaden. Aktuell müssen Behörden wie das Kartellamt den Beweis erbringen, dass das Vorgehen eines Unternehmens dem Wettbewerb schadet.

Zu den Plänen der EU-Kommission, die demnächst mit dem „Digital Markets Act“ (DMA) ein eigenes Wettbewerbsgesetz vorlegen will, äußerte sich Mundt teils skeptisch. Im Unterschied zu bestehenden Eingriffsmöglichkeiten werde mit dem DMA die Hoffnung verbunden, dass die Regeln „self-enforcing“ seien – sich also selbst durchsetzten – und es damit „möglichst klare Verbote“ gebe, an die sich die Unternehmen halten müssten, sagte Mundt der Zeitung. „Ich bin da noch etwas skeptisch“, sagte der Kartellamtspräsident.

„Denn was machen wir, wenn Google, Apple und Facebook trotz erheblicher Zweifel an ihren Praktiken behaupten, stets im Einklang mit dem DMA zu handeln?“ Seine Erfahrung sei: „Wenn man etwas durchsetzen will, muss man am Ende Verfahren führen und gerichtsfeste Belege haben.“ Aber sicherlich seien Verfahren „mit dem DMA im Rücken einfacher zu führen als ohne“.

Das Europäische Parlament hatte Ende Dezember seine Position zur Eindämmung der Marktmacht von Online-Riesen wie Google und Facebook festgelegt. Mit dem Marktkontrollgesetz (DMA) sollen für die größten Digitalkonzerne strengere Auflagen gelten, um einen Missbrauch ihrer Marktmacht zu verhindern. Die EU hofft auf ein Inkrafttreten im Jahr 2023.

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