Länder wollen höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge

Bundesrat (über cozmo news)
Bundesrat (über cozmo news)

Die Länder dringen auf höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin auf Initiative von Bayern und Nordrhein-Westfalen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit sollen Ungereimtheiten im bestehenden Recht beseitigt werden. „Wer die Sicherheit des Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehrs gemäß Paragraf 315 Strafgesetzbuch beeinträchtigt und dadurch den Tod einer Person verursacht, soll mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft werden“, heißt es in der Vorlage, über die nun der Bundestag weiter beraten muss.

Solche Taten würden damit automatisch als Verbrechen eingestuft. Dies würde dem Gesetzentwurf zufolge auch für gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr gemäß Paragraf 315b Strafgesetzbuch gelten.

In der Begründung verwiesen die Länder auf Widersprüche die zum Beispiel durch Strafverschärfungen für verbotene Autorennen entstanden seien. Auch könne derzeit unter Umständen eine fahrlässige Körperverletzung in bestimmten Fällen strenger bestraft werden als die fahrlässige Verursachung eines Todesfalls. Mit dem Bundesratsbeschluss wird eine Initiative aus dem Vorjahr erneut aufgegriffen, die wegen der Bundestagswahl nicht mehr beschlossen worden war.

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