Designierte US-Verfassungsrichterin Jackson weist Vorwurf der Milde in Kinderporno-Fällen zurück

Ketanji Brown Jackson - Bild: Wikicago, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
Ketanji Brown Jackson - Bild: Wikicago, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Die designierte US-Verfassungsrichterin Ketanji Brown Jackson hat Vorwürfe der oppositionellen Republikaner zurückgewiesen, sie habe in der Vergangenheit zu milde Urteile in Kinderpornographie-Fällen gesprochen. „Nichts könnte weiter entfernt von der Wahrheit liegen“, sagte die afroamerikanische Juristin am Dienstag bei den Senatsanhörungen für ihre Bestätigung für den Supreme Court.

Solche Fälle würden „zu den schwierigsten“ für Richter gehören, weil der rechtliche Rahmen teilweise uneindeutig sei, was zu großen Unterschieden bei den Strafen führe. Sie habe aber immer sichergestellt, dass sie „die Stimme der minderjährigen Opfer“ in ihren Urteilen berücksichtigt habe, sagte die 51-jährige Bundesrichterin, die als erste schwarze Frau der US-Geschichte in den Supreme Court einziehen soll.

Der republikanische Senator Josh Hawley hatte Jackson in den vergangenen Tagen vorgeworfen, sie habe in der Vergangenheit „Kinderporno-Straftäter ungeschoren davonkommen lassen“. So habe sie in mehreren Fällen Strafen unterhalb der offiziellen Richtlinien verhängt.

Unabhängige Faktenprüfer haben darauf hingewiesen, dass US-Bundesrichter bei Kinderpornographie-Urteilen landesweit in rund zwei Drittel der Fälle unterhalb der Richtlinien bleiben. Hawley hatte zudem unterschlagen, dass die Anklage in den meisten von ihm aufgeführten Fällen für die milderen Strafen plädiert hatten.

Die im Februar von Präsident Joe Biden für den Supreme Court nominierte Jackson verteidigte sich auch gegen Vorwürfe der Republikaner, in ihrer Zeit als Pflichtverteidigerin Insassen des berüchtigten Gefangenenlagers Guantanamo vertreten zu haben, das nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingerichtet worden war.

„Das ist es, was man als Pflichtverteidigerin tut: Man setzt sich für das verfassungsmäßige Recht auf (anwaltliche) Vertretung ein.“ Jackson stellte zudem klar, dass sie sich als Pflichtverteidigerin ihre Mandanten nicht ausgesucht habe – und deren Taten nicht gutheiße.

Die Senatsanhörungen hatten am Montag begonnen und laufen noch bis Donnerstag. Bidens Demokraten, die im Senat nur über eine hauchdünne Mehrheit verfügen, hoffen auf eine Bestätigung Jacksons durch die Kongresskammer Anfang April.

Die derzeitige Richterin am Bundesberufungsgericht der Hauptstadt Washington soll die Nachfolge des 83-jährigen Verfassungsrichters Stephen Breyer antreten, der im Sommer in den Ruhestand gehen wird. Jackson würde dann als erste Afroamerikanerin der Geschichte US-Verfassungsrichterin. An den Mehrheitsverhältnissen an dem mächtigen Gerichtshof würde sich allerdings nichts ändern, weil die liberale Juristin den ebenfalls liberalen Breyer ersetzen soll. Das konservative Lager stellt an dem Gerichtshof eine klare Mehrheit von sechs der neun Richter.

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