Dienstgericht untersagt rechtsextremem Richter Maier vorerst Amtsgeschäfte

Jens Maier - Bild: Bundestag/Achim Melde
Jens Maier - Bild: Bundestag/Achim Melde

Der als rechtsextrem eingestufte Richter und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier aus Sachsen darf vorerst keine Amtsgeschäfte mehr führen. Das entschied eine spezielles Dienstgericht für Richter am Leipziger Landgericht nach eigenen Angaben vom Freitag in einem von der sächsischen Regierung angestrengten Eilverfahren. Der Beschluss ist unanfechtbar und gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss im eigentlichen Hauptsacheverfahren, mit dem Sachsen die Versetzung Maiers in den Ruhestand betreibt.

Das Dienstgericht folgte nach eigenen Angaben der Einschätzung der Landesregierung, wonach eine Richtertätigkeit Maiers aufgrund von dessen „exponierter Tätigkeit“ in dem als rechtsextremistisch eingestuften „Flügel“ der AfD der Rechtspflege schwer schaden würde. Auch unter Berücksichtigung der strengen Maßstäbe, die aus der grundgesetzlich fixierten richterlichen Unabhängigkeit folgten, sei eine Untersagung der Amtsgeschäfte dringend „geboten“.

Der daraus resultierende „öffentliche Eindruck“ lasse den Richter jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt „nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen“, erklärte das Dienstgericht weiter.

Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßte das Urteil und sprach von einem Beschluss mit bundesweiter „Signalwirkung“. Sie sei „erleichtert“ über die Entscheidung des Dienstgerichts, erklärte sie in Dresden. „Verfassungsfeinde werden im Justizdienst nicht geduldet.“

Maier saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Nachdem er bei der Bundestagswahl im vergangenen September den Einzug ins Parlament verpasst hatte, stellte er einen Antrag auf Rückkehr in sein früheres Dienstverhältnis am Amtsgericht in Dippoldiswalde. Vom sächsischen Verfassungsschutz wird Maier als rechtsextrem eingestuft.

Das Dienstgericht folgte der Einschätzung der sächsischen Regierung zu negativen Folgen für die Rechtspflege bei einer richterlichen Tätigkeit Maiers, die das Vertrauen in eine unvoreingenommen Justiz untergraben könne. Es verwies dabei vor allem auf „Erkenntnisse“ des Verfassungsschutzberichts von 2020 sowie jüngste Äußerungen von Maier selbst. Dessen Aussagen legten nahe, dass er ein Amt explizit als „AfD“-Richter wahrnehmen wolle.

Während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter hatte Maier seine Richtertätigkeit ausgesetzt, laut Abgeordnetengesetz steht ihm im Anschluss aber eine Rückkehr in sein früheres Dienstverhältnis zu. Er nahm in der vorigen Woche seine Arbeit auf. Über den Fall wird bundesweit diskutiert. Das Grundgesetz garantiert Richterinnen und Richtern eine unabhängige Stellung und schützt sie deshalb speziell auch vor vorzeitigen Amtsenthebungen und Entlassungen.

Laut Verfassung darf ihnen deshalb gegen ihren Willen nur durch Gerichtsentscheidungen aufgrund von in Gesetzen genauer festlegten Kriterien die Ausübung ihres Diensts untersagt werden. Zugleich schreiben die Gesetze allerdings auch vor, dass eine Berufung nur erfolgen darf, wenn der oder die Betreffende die „jederzeit“ für die freiheitlich-demokratische Ordnung eintritt.

SPD, Grüne, und Linke im Dresdner Landtag begrüßten den Beschluss des Dienstgerichts. „Es ist gut, dass die Selbstkontrolle der rechtsprechenden Gewalt funktioniert“, erklärte der Vorsitzende der Linken-Fraktion, Rico Gebhardt, in Dresden. Die AfD-Fraktion im Landtag bezeichnete dessen Beschluss hingegen als „skandalös“.

Ausdrückliche Unterstützung für die Entscheidung kam vom Deutschen Anwaltverein. „Erklärte Feinde unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben im Richteramt nichts verloren“, erklärte  dessen Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge am Freitag in Berlin.

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