Hohe Erfolgsquote bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof

Bundesfinanzhof - Bild: Daniel Schvarcz
Bundesfinanzhof - Bild: Daniel Schvarcz

Die Erfolgsquote der Steuerzahler bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ist 2021 auf einen Rekordwert von 49 Prozent gestiegen. Das sagte der neue BFH-Präsident Hans-Josef Thesling bei der Online-Jahrespressekonferenz seines Gerichts am Dienstag in München. 2020 habe die Quote noch bei ebenfalls schon hohen 44 Prozent gelegen.

Thesling betonte, dass aber nur ein sehr geringer Anteil der Steuerbescheide bis hinauf zum obersten Steuergericht angefochten werden. 2021 hatte der BFH 405 Revisionsurteile verkündet.

Für das laufende Jahr kündete der BFH-Präsident ein Urteil zum Solidaritätszuschlag ab 2020 an. Ab diesem Steuerjahr gilt eine Freigrenze von für Alleinstehende von 61.717 Euro, so dass rund 90 Prozent der Steuerzahler den Zuschlag nicht mehr zahlen müssen. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro wurde der Zuschlag herabgesetzt. Erst darüber wird der Zuschlag von 5,5 Prozent der Einkommensteuer weiterhin in voller Höhe fällig. Der Kläger hält es für verfassungswidrig, dass er den Zuschlag weiterhin bezahlen muss.

Weiter will der BFH entscheiden, ob eBay-Geschäfte in großem Stil der Umsatzsteuer unterliegen. Der Kläger kaufte über mehrere Jahre verschiedene Gegenstände bei Haushaltsauflösungen auf, um sie dann mit Gewinn bei eBay weiterzuverkaufen.

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