Kölner Verwaltungsgericht verhandelt über AfD-Klagen gegen Verfassungsschutz

Justiz (über cozmo news)
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Unter großem Medieninteresse verhandelt das Kölner Verwaltungsgericht seit Dienstag über vier Klagen der AfD beziehungsweise ihrer Jugendorganisation Junge Alternative gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die zweitägige Verhandlung begann am Vormittag in der Domstadt. Dabei geht es unter anderem um die Einstufung der Gesamtpartei sowie der Jungen Alternative als Verdachtsfälle oder als gesicherte Fälle für eine rechtsextremistische Bestrebung.

„Das Verfahren ist äußerst umfangreich, äußerst komplex, auch rechtlich nicht ganz einfach“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Huschens zu Beginn der Verhandlung. Wegen der Größenordnung und aus Infektionsschutzgründen findet die Verhandlung in einem Saal der Kölner Messe statt. Für die AfD nehmen Bundessprecher Tino Chrupalla, der EU-Parlamentarier Joachim Kuhs und Schatzmeister Carsten Hütter teil.

Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind vier Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Mit der ersten wendet sich die AfD gegen die Einordnung und Beobachtung des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall beziehungsweise als gesichert rechtsextremistische Bestrebung.

Die Einstufung komme „insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Medienlandschaft einem Parteiverbot gleich“, begründete die AfD ihren Antrag. Das Verständnis des Flügels sei „maximal inklusiv und verfassungsrechtlich unbedenklich“.

Der mittlerweile aus der Partei ausgeschlossene Brandenburger Politiker Andreas Kalbitz sei der „einzige flügelnahe Politiker im Bundesvorstand“ gewesen. Die Behauptung, der Flügel sei weiterhin aktiv, sei zudem „haltlos“. Den Flügel gebe es nicht mehr.

Der Verfassungsschutz argumentierte hingegen, der Flügel habe auch nach seiner offiziellen Auflösung an einer ausländerfeindlichen Gesinnung festgehalten. Zwar gebe es keine Gewissheit, ob der Flügel noch existiere, der Rückschluss auf einen Fortbestand der Gruppe sei jedoch zulässig.

Mit Blick auf die Rechtmäßigkeit der Beobachtung argumentierte der Verfassungsschutz: Als Teilmenge einer Partei, die aus Landes-, Bundes- und EU-Ebene vertreten ist, habe der Flügel Einfluss auf Gesetzgebung und Parlamente gehabt. Das Verwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob es genügend Anhaltspunkte für eine Beobachtung gab.

Am Mittag wurden die mündlichen Verhandlungen zu dieser Klage abgeschlossen. Mit der zweiten Klage wollen AfD und Junge Alternative die Einstufung und Beobachtung letzterer als Verdachtsfall verhindern. Eine solche Einstufung oder Behandlung dürfe zudem nicht öffentlich bekannt gegeben werden.

Mit einer dritten Klage wendet sich die AfD dagegen, die Gesamtpartei als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten und dies öffentlich mitzuteilen. Eine vierte Klage zielt auf die Unterlassung der Angabe ab, dem völkisch-nationalistischen Flügel hätten früher und auch heute noch etwa 7000 Mitglieder angehört.

Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen etwa Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute. Für das Verfahren sind der Dienstag und der Mittwoch als Verhandlungstage angesetzt. Wann das Gericht entscheidet, ist unklar.

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