Faeser für Grundgesetzänderung für stärkere Rolle des Bundes bei Cybersicherheit

Cybersicherheit
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Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will noch in diesem Jahr eine Grundgesetzänderung für mehr Kompetenzen des Bundes bei der Cybersicherheit erreichen. „Wir wollen die Abwehr stärken und dabei den Bund in eine führende Rolle bringen“, sagte Faeser dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Samstagsausgaben) vor dem Hintergrund einer wachsenden Gefahr von Cyberangriffen durch Russland infolge des Ukraine-Krieges. Dies bedürfe allerdings einer Grundgesetzänderung.

„Komplexen und länderübergreifenden Gefahren durch Cyberattacken kann nur der Bund effektiv etwas entgegensetzen“, betonte Faeser. „Dafür haben wir mit dem Nationalen Cyberabwehrzentrum und den Fähigkeiten unserer Sicherheitsbehörden, die wir dort alle gebündelt haben, sehr viel Expertise.“ Die zentrale Rolle des Bundes müsse aber in der Verfassung festgeschrieben werden. Bisher sei Gefahrenabwehr überwiegend Ländersache.

Faeser will nach eigenen Angaben auch „über aktive Maßnahmen nachdenken, die über die Aufklärung eines Angriffs hinausgehen“. Die Regierung brauche „Möglichkeiten, um auf die Systeme, von denen ein Angriff ausgeht, einzuwirken und dadurch andauernde Attacken zu beenden oder neue Attacken zu verhindern“.

Faeser will „noch in diesem Jahr einen Vorschlag“ für die Grundgesetzänderung machen und diesen auch „schnell“ mit der Union besprechen. Aus den Ländern gebe es bereits „positive Signale für dieses Vorhaben“. Alle seien sich einig, dass großer Handlungsbedarf bestehe. Neben dem Bundestag müsste auch der Bundesrat einer Grundgesetzänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

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