Ermittlungen gegen Baden-Württembergs Innenminister Strobl in Polizeiaffäre

Thomas Strobl - Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg
Thomas Strobl - Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg

In einer Affäre um die unerlaubte Weitergabe von Gerichtsunterlagen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) aufgenommen. Dies teilte die Behörde am Mittwoch mit. Strobl hatte den Sachverhalt zuvor selbst eingeräumt: Er habe ein Anwaltsschreiben in einer Affäre um Vorwürfe der sexuellen Nötigung durch einen ranghohen Polizisten an einen Journalisten weitergegeben. Das interne Schreiben gelangte dann an die Öffentlichkeit.

Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Strobl nun den Anstiftung gemäß Strafgesetzparagraf 353d, der die Veröffentlichung einer Anklageschrift oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens verbietet, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden. Als Strafe ist eine Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorgesehen. Gegen den involvierten Journalisten nahm die Staatsanwaltschaft ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen diesen Paragrafen auf.

Strobl hatte am Mittwoch in einer Sondersitzung des Innenausschusses eingeräumt, das offizielles Schreiben des Anwalts eines unter Nötigungsverdacht stehenden Polizisten an einen Journalisten weitergegeben zu haben. Es sei ihm dabei darum gegangen, „Schaden von der Landespolizei abzuwenden“, sagte er. Strobl hatte staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zur Frage, wie das Schreiben an die Öffentlichkeit gelangt war, zunächst per Weisung gestoppt.

Nach der Sitzung des Innenausschusses räumte Strobl zwar Fehler in der Kommunikation um staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ein, betonte aber, „maximale Aufklärung und maximale Transparenz“ seien ihm „das Wichtigste“. Strobl ist seit 2016 Innenminister in grün-schwarzen Koalitionen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Die Opposition wirft ihm vor, Dienstgeheimnisse weitergegeben, seine Fürsorgepflicht verletzt und die Öffentlichkeit zunächst über die Weitergabe des Schreibens getäuscht zu haben. Aus SPD und FDP kamen bereits Rücktrittsforderungen, die Strobl jedoch zurückwies.

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