Urteil gegen früheren syrischen Geheimdienstler wegen Folterbeihilfe rechtskräftig

Justiz
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14 Monate nach der Verurteilung eines früheren Angehörigen des syrischen Geheimdiensts zu viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand bei der Überprüfung keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die Revision wurde darum verworfen. (Az. 3 StR 367/21)

Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts war der heute 44-Jährige im Jahr 2011 in einer „Abräum- und Schlägertruppe“ des Geheimdiensts tätig. Nach der gewalttätigen Zerschlagung einer friedlichen Demonstration habe er den Transport von mindestens 30 festgenommenen Demonstranten zu einem Gefängnis begleitet.

Schon auf der Fahrt seien die Menschen geschlagen und im Gefängnis gefoltert worden, etwa indem sie mit Werkzeugen geschlagen wurden. Dabei sei der Angeklagte zwar nicht beteiligt gewesen, er habe aber zu dem Verbrechen Beihilfe geleistet.

Der Mann war Mitangeklagter im weltweit ersten Prozess um Mord und Folter durch den syrischen Staat. Der Hauptangeklagte wurde im Januar dieses Jahres in Koblenz zu lebenslanger Haft verurteilt.

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