Prozess gegen Ex-Bundeswehrsoldaten wegen geplanter Söldnertruppe in Stuttgart begonnen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart hat am Donnerstag ein Terrorprozess gegen zwei frühere Bundeswehrsoldaten begonnen, die den Aufbau einer Söldnertruppe für den Jemen geplant haben sollen. Zu Prozessbeginn kündigten die von der Bundesanwaltschaft angeklagten Arend-Adolf G. und Achim A.umfassende Aussagen zu den Vorwürfen an. Beide Männer können sich nach Angaben des Vorsitzenden Richters Stefan Maier Hoffnung machen, mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 60 Jahre alten G. und dem 52 Jahre alten A. vor, dass sie als Rädelsführer eine terroristische Vereinigung gründen wollten. Dafür drohen den seit Oktober in Untersuchungshaft sitzenden Männern bis zu zehn Jahre Haft.

Der Vorsitzende Richter zitierte nach der Verlesung der Anklage allerdings aus einem Protokoll einer Besprechung von Gericht, Anklage und Verteidigung im Vorfeld des Prozesses. Demnach kann sich der Senat eine Bewährungsstrafe vorstellen, falls sich im Prozess nicht die Beweislage erheblich gegenüber den Vorermittlungen ändert.

Der Richter begründete dies damit, dass die Pläne in einem frühen Stadium mit der Festnahme der beiden Männer gescheitert seien. Jeder ihrer Versuche beim Aufbau der Söldnertruppe habe zudem Fehler gehabt. Außerdem seien beide Angeklagte nicht vorbestraft.

Laut der Anklage wollten die früheren Soldaten unmittelbar in den seit 2015 laufenden Bürgerkrieg im Jemen eingreifen. Die beiden Männer sollen seit spätestens Anfang 2021 geplant haben, eine Truppe mit einer Stärke von hundert bis 150 Mann aufzubauen. Die Einheit sollte demnach vor allem aus ehemaligen Angehörigen deutscher Spezialeinheiten bestehen. Aufgabe sei gewesen, im Jemen Teile der von Huthi-Rebellen kontrollierten Gebiete zu erobern sowie militärisch zu sichern.

Wie die Bundesanwaltschaft erklärte, wären damit aus Sicht der Angeklagten zwangsläufig Tötungshandlungen verbunden gewesen. Auch zivile Verluste hätten sie erwartet. Staatsanwältin Verena Simon sagte unter Berufung auf die Aussage eines Zeugen, den die Männer als Logistiker anwerben wollten, beide hätten geplant, ein Gebiet im Jemen auszuhungern und von der Wasserversorgung abzuschneiden. Außerdem hätten sie ein ganzes Gebiet mit Gas kontaminieren wollen, um es unter ihre Kontrolle zu bringen.

Simon sagte, „strategisches Ziel“ der Männer sei gewesen, so „die Befriedung des Bürgerkriegsgebiets“ zu erreichen. Als Motiv nimmt die Bundesanwaltschaft bei den beiden Männern einen christlich-fundamentalistischen Hintergrund an, außerdem hätten sie Anweisungen einer Wahrsagerin befolgt. Die Anklage geht allerdings auch von finanziellen Motiven aus – so sollen sie bis zu 40.000 Euro monatlichen Sold für die Truppe eingeplant haben.

Die beiden Männer sollen arbeitsteilig tätig gewesen sein. A., der nach eigenen Angaben mit der umstrittenen Sicherheitsfirma Asgaard in Somalia tätig war, sollte Kontakt zu saudischen Regierungsstellen für eine Finanzierung der Söldnertruppen herstellen. G. sollte Kontakt zu möglichen Söldnern aufnehmen.

Beide blieben allerdings erfolglos. A. scheiterte mit seiner Kontaktaufnahme zur Botschaft Saudi-Arabiens und zur Regierung des Landes. Alle Anfragen von A. seien ohne Reaktion geblieben. G. soll mindestens acht mögliche Söldner kontaktiert haben, auch hier kam es nicht zur Zusammenarbeit. Im Gegenteil sollen die beiden Männer vor der Strafbarkeit ihres Tuns gewarnt worden sein – dies hätten sie aber in den Wind geschlagen.

Zum Prozessauftakt äußerte sich vor allem A. zu seinem persönlichen Werdegang. Der Prozess ist zunächst bis November terminiert.

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