Knapp fünf Monate nach der Geiselnahme in der Haftanstalt Burg in Sachsen-Anhalt hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage gegen Halle-Attentäter Stephan B. erhoben. Der Strafgefangene erscheine bezüglich einer vollendeten Geiselnahme samt Nötigung hinreichend verdächtig, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz werde ihm vorgehalten.
B. war bei dem Vorfall am 12. Dezember 2022 bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte vorgedrungen. Laut Staatsanwaltschaft soll er dabei auch einen Warnschuss mit einem „selbstgefertigten Schussapparat“ abgegeben haben. Daraufhin wurde er von Justizvollzugsbediensteten überwältigt.
Der Gesetzgeber sieht für den Fall der Verurteilung in diesem Fall einen Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Stephan B. war nach dem Anschlag in Halle bereits wegen zweier Morde und 68 Mordversuchen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Nach der Geiselnahme in Burg wurde er in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen verlegt.
Auch dort soll er Medienberichten zufolge bereits Justizpersonal angegriffen haben.