Nach der Triage-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) auch einen besonderen rechtlichen Schutz für Hochbetagte gefordert. „Der Staat und wir alle als Gesellschaft haben die Pflicht, die Schwächsten unter uns besonders zu schützen“, sagte die Spiegel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Silvesterausgaben). Zwar hoffe sie, dass durch die getroffenen Schutzmaßnamen und Kontaktreduktionen solche Triage-Situationen in Deutschland nicht eintreten werden. „Trotzdem müssen wir vorsorgen.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bund am Dienstag aufgefordert, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei einer Corona-bedingten Triage zu treffen. Andernfalls bestehe das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Betten und Geräte wegen einer Behinderung benachteiligt würden. Die Bundesregierung kündigte an, rasch ein entsprechendes Gesetz vorlegen zu wollen.
Eine Triage betrifft Situationen, in denen weniger Plätze oder Geräte zur Verfügung stehen als für die Patienten erforderlich sind. Ärzte müssen dann entscheiden, welche Patienten beispielsweise ein Beatmungsgerät erhalten. Eine gesetzliche Regelung für eine befürchtete Triage-Situation gibt es bislang nicht. Nach den hierfür bislang maßgeblichen „Empfehlungen“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) sind dabei die klinischen Erfolgsaussichten das entscheidende Kriterium.
Zugleich warnte Spiegel davor, wegen der Pandemie Seniorenheime für Besucher zu schließen. „Ein absolutes Kontakt- und Besuchsverbot, wie wir es im letzten Winter erlebt haben, müssen wir wegen der negativen gesundheitlichen Folgen für die älteren Menschen unbedingt vermeiden“, sagte sie den Funke-Zeitungen. „Wir sind daher dabei, situationsangepasste Lösungen mit den Ländern, Trägerverbänden und Kostenträgern abzustimmen.“
Der beste Schutz für die Bewohner und Bewohnerinnen von Seniorenheimen sei die Impfung plus Auffrischung, sagte die Seniorenministerin mit Blick auf die erwartete Omikron-Welle. „Das Impfgebot gilt natürlich auch für alle Personen aus dem Umfeld: Pflegepersonal, ehrenamtlich Tätige sowie alle Besucher und Besucherinnen.“