Prozess um spektakulären Einbruch in Dresdner Grünes Gewölbe begonnen

Justiz (über cozmo news)
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Mehr als zwei Jahre nach dem spektakulären Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe in Dresden hat vor dem Landgericht der sächsischen Landeshauptstadt der Prozess gegen sechs mutmaßliche Täter begonnen. Die Angeklagten hätten bei dem Einbruch „einzigartige und unersetzbare Schmuckstücke“ gestohlen, sagte Staatsanwalt Christian Weber am Freitag bei der Anklageverlesung. Die Verteidigung hält die Beweislage hingegen nicht für ausreichend und warnte vor einer Vorverurteilung der Angeklagten wegen deren Zugehörigkeit zu einem einschlägig bekannten Berliner Familienclan.

Den Beschuldigten im Alter von 22 bis 28 Jahren werden unter anderem schwerer Bandendiebstahl und besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen. „Die Tat war gezielt vorbereitet“, sagte der Staatsanwalt Christian Weber. Die Angeklagten hätten sich Waffen besorgt, den späteren Tatort ausspioniert und Autos mit falschen Kennzeichen verwendet, um ihre Identität zu verwischen. Mehrere Tage vor dem Einbruch schnitten sie der Anklage zufolge ein historisches Gitter am Residenzschloss, in dem sich das Grüne Gewölbe befindet, auf und präparierten es so, dass zwei der Angeklagten  – Mohamed R. und Wissam R. – am frühen Morgen des 25. November 2019 dort eindringen konnten.

In einem Ausstellungszimmer schlugen sie demnach mit 56 Axtschlägen auf eine Vitrine ein und rissen Schmuckstücke „von überragender kulturhistorischer Bedeutung“ heraus, sagte Weber. Nach der Tat setzten sie eines der Fluchtautos in einer Tiefgarage in Brand und beschädigten dadurch mehr als 60 weitere Fahrzeuge. Durch das Feuer hätten sie zudem in Kauf genommen, dass Menschen in den darüber liegenden Wohnungen gesundheitlich zu Schaden kommen, sagte der Staatsanwalt.

Bei dem Einbruch wurden insgesamt 21 Schmuckstücke aus dem frühen 18. Jahrhundert mit einem geschätzten Versicherungswert von mindestens 113,8 Millionen Euro gestohlen. Von der Beute fehlt bislang jede Spur. Für Hinweise, die zum Auffinden des Schmucks führen, sind insgesamt anderthalb Millionen Euro Belohnung ausgesetzt.

Keiner der Angeklagten ließ sich am ersten Prozesstag zu den Tatvorwürfen ein. Die Verteidiger halten ihre Mandanten allerdings weitgehend für unschuldig oder sehen zumindest keine ausreichenden Beweise, die die Vorwürfe belegen könnten. Der Anwalt von Bashir R. sagte vor Gericht, sein Mandant werde „am Ende freizusprechen sein“. Auch die Anwältin von Ahmed R. sagte, es fehlten „objektive valide Beweise“. Auch ein Anwalt von Rabieh R. bezweifelte, „dass DNA-Spuren eine Tatbeteiligung belegen“.

Die Verteidiger kritisierten zudem eine Vorverurteilung ihrer Mandanten durch die Medien. Die Zugehörigkeit zu einem Familienclan dürfe nicht mit Clankriminalität gleichgesetzt werden. Auch hier gelte die Unschuldsvermutung, argumentierten die Anwälte.

Der Prozess findet in einem Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts Dresden statt. Es sind zunächst Termine bis Ende Oktober angesetzt. Am ersten Verhandlungstag ging es um mehrere Anträge, unter anderem um Zulassung von Rechtsvertretern des geschädigten Freistaats Sachsen als Nebenkläger. Darüber soll demnächst entschieden werden.

Zudem beantragte die Verteidigung von Mohamed R. und Abdul R., das Verfahren gegen die beiden zur Tatzeit Heranwachsenden abzutrennen. Die Anwälte verwiesen dabei auf den erzieherischen Gedanken des Jugendstrafrechts. Wegen der beiden Heranwachsenden wird vor der Jugendkammer des Landgerichts verhandelt.

Wegen Beteiligung am Diebstahl einer hundert Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum im Jahr 2017 verbüßen zwei der Angeklagten derzeit bereits mehrjährige Jugendstrafen. Die anderen vier Beschuldigten sitzen in Untersuchungshaft.

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