Bundestag: Von der Impfpflicht ab 18 bis zum Vorratsbeschluss für die nächste Corona-Welle

Symbolbild: Impfung
Symbolbild: Impfung

In der Debatte um die Impfpflicht ging es bislang um drei mögliche Varianten: eine allgemeine Impfpflicht ab 18, eine Vorgabe für alle ab 50 – oder den Verzicht auf eine Impfpflicht. Nun hat auch die Union einen eigenen Vorstoß angekündigt. Ein Überblick:

Allgemeine Impfpflicht ab 18:

Eine Gruppe von Abgeordneten aus den drei Ampel-Fraktionen favorisiert eine allgemeine Impfpflicht für alle ab 18 Jahren. Zu den Unterstützern zählen SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese, der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen und Katrin Helling-Plahr von der FDP.

Die Impfpflicht soll nach den Vorstellungen der Initiatoren befristet werden, im Gespräch ist ein Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Sie soll für drei Dosen gelten, und bußgeldbewehrt sein. Dahmen schwebt eine Höhe „im mittleren dreistelligen Bereich“ vor.

Bevor die  Geldbuße fällig wird, soll den Ungeimpften Dahmen zufolge allerdings eine Frist von etwa sechs Wochen eingeräumt werden, um die Impfung nachzuholen – im Zweifelsfall könnten mehrfach Bußgelder verhängt werden.

Von einem Impfregister halten die Initiatoren des Antrags zumindest zum jetzigen Zeitpunkt wenig. Der Aufbau wäre wohl recht aufwendig, zudem gibt es datenschutzrechtliche Bedenken.

Impfpflicht ab 50:

Eine Gruppe um den FDP-Parlamentarier Andrew Ullmann schlägt eine Impfpflicht für Menschen ab 50 vor. Wer jünger ist und nicht vorerkrankt, belaste die Krankenhäuser nur wenig, argumentiert der Arzt Ullmann. Er schlägt ein Stufenmodell vor: Zunächst sollen alle ab 18 ein verpflichtendes Beratungsangebot in Anspruch nehmen müssen, dafür wird ihnen ein Terminangebot übermittelt. Danach sollen sich die Betroffenen freiwillig impfen lassen können.

Sollte sich innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach der Einführung der verpflichtenden Aufklärung die erforderliche Impfquote nicht einstellen, muss im zweiten Schritt eine Impfnachweispflicht ab 50 Jahren folgen, heißt es im Konzept der Ullmann-Gruppe weiter.

Der Vorschlag der Union:

Ähnlich wie die Ullmann-Gruppe plädiert auch CDU-Chef Friedrich Merz für eine Impfpflicht ab 50. Allerdings schwebt ihm vor, jetzt zunächst nur die gesetzliche Grundlage für eine Impfpflicht zu schaffen, die dann gegebenenfalls später bei der nächsten Corona-Welle durch einen Bundestagsbeschluss in Kraft gesetzt wird. Damit wäre das Impfpflicht-Gesetz also eine Art „Vorratsbeschluss“. Merz befürwortet zudem den Aufbau eines Impfregisters.

Nein zu einer Impfpflicht:

Obwohl sich Politiker quer durch alle Lager lange Zeit gegen jegliche Impfpflicht gewandt haben, wird diese Position inzwischen nur noch von wenigen offen vertreten. Wortführer ist der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki.

In einer Vorlage von Ende vergangenen Jahres wird unter anderem auf die „noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung“ verwiesen. Die Impfpflicht sei ein „tiefer Grundrechtseingriff“, mit dem sich die aktuelle Infektionswelle ohnehin nicht brechen lasse, argumentiert Bundestagsvizepräsident Kubicki.

Zeitplan:

Nach der Orientierungsdebatte des Bundestages in der vergangenen Woche werden nun die Gruppenanträge fertiggestellt, in der Sitzungswoche ab dem 14. Februar sollen dann die Gesetzesberatungen beginnen. Einen Monat später – in der darauffolgenden Sitzungswoche – wäre dann der Gesetzesbeschluss möglich.

Unklar ist bislang, wann und in welcher Weise die Länder ins Boot geholt werden. Ihre Unterstützung wird benötigt, weil das Gesetz auch den Bundesrat passieren muss. Um ein langwieriges Vermittlungsverfahren zu vermeiden, müsste der Bundestag noch vor seinem Gesetzesbeschluss eine Einigung mit den Ländern erzielen. Die werden penibel darauf achten, wie eine Impfpflicht umgesetzt werden soll – denn dabei dürften sie eine gewichtige Rolle spielen.

Sollte der Bundestag eine allgemeine Impfpflicht beschließen, soll das zweite Quartal nach den Vorstellungen Dahmens genutzt werden, intensiv zu impfen. Dann könnte die Pflicht, geimpft zu sein, im Juli oder August in Kraft treten.

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